Darf ich das fremde Fahrradschloss schneiden, wenn mein Fahrrad daran angekettet ist?

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Ist eine schwierige Frage. Grundsätzlich darfst Du Dich gegen solche Besitzstörungen wehren (§ 859 Abs. 1 BGB). Ob das in Deinem Fall auch so möglich ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aufgrund der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (Zuparken einer Einfahrt) gehe ich davon aus, dass es nach einer gewissen Wartezeit okay ist, wenn das Schloss eigenhändig entfernt wird. Zum gleichen Ergebnis kommt man, wenn man sich der Sache mit gesundem Menschenverstand annimmt. Der Störer kann nicht erwarten, dass Du für seine Blödheit einzustehen hast. Wenn Du es nicht unbedingt brauchst, dann würde ich das Wochenende noch abwarten. Wenn Du wirklich darauf angewiesen bist, würde ich Dir raten, das Schloss so spät wie möglich zu entfernen und die Sachlage vorher mit einem Foto festzuhalten. Bring in jedem Fall so schnell wie möglich einen gut sichtbaren Hinweis an, dass das Schloss umgehend entfernt werden soll. Handelt es sich bei dem Rad erkennbar um ein edles Teil, dann stell es gegebenenfalls bei euch in die Wohnung. In dem Fall würde ich einen Hinweis anbringen, wo das Rad abzuholen ist. Anhand der Rahmennummer oder der Quittung soll der Abholer Dir dann beweisen, dass er Eigentümer ist.

JuraFred  24.05.2013, 18:35

Wenn Du das alles machst, verhältst Du Dich meiner Meinung nach absolut vorbildlich.

Ja, Du darfst das Schloss zerstören (§228 BGB). Du solltest aber vorher versuchen, die Polizei zu rufen, wenn die kommen, können die sich auch um das andere Rad kümmern.

Wenn Du ein zweites Schloss hast, kannst Du das andere Rad damit anschließen und Deine Handynummer auf einem Zettel am Fahrrad befestigen.

Entweder Du gehst oder Du rufst die Polizei an und fragst, ob Du das Schloß aufschneiden darfst.So geht es nicht. Könnte aber sein,daß das versehentlich passiert ist.

du solltest das bei der polizei melden und einen nachweis dabei haben, das es dein fahrrad ist.

Ja, Du darfst das Schloss durchschneiden, wenn es Dir darum geht, Dein Eigentum zu sichern.