Darf ich bei Nachnahme Bestellung mein Paket prüfen bevor ich es bezahle?
Ich habe etwas per Nachnahme bestellt, der Postbote bringt mir das Paket und will Geld von mir, habe ich dann das Recht mein Paket in seinem Beisein aufzumachen damit ich den Inhalt prüfen kann? Der Postbote sagt normal dürfte ich das nicht, anderweitig sagt man mir das geht doch. Was soll ich da jetzt glauben? Erfahrungsgermäss wissen die Mitarbeiter der Post noch nicht mal die Portopreise...
7 Antworten
also ich mache das auch wenn ich zb. ware bestellt habe die zerbrech ist, dann kontrolliere ich das. aber mein postbote ist ein ganz netter,der hat kein problem damit, ich habe aber auch noch nie gefragt.
Wir haben auch nette Postboten aber leider fast jede Woche einen anderen, wenn ich bei einem Paket was 750 Euro ksotet nicht reinschauen darf nehm ich es lieber nicht an, das ist mir dann zu unsicher.
Natürlich hast Du das Recht! Aber den Postboten musst Du so oder so bezahlen! Wenn der Inhalt nicht stimmt, musst Du das gegenüber dem Absender, nicht aber gegenüber der Post reklamieren, die sind bloß Dienstleister! Es sei denn, es ist ein Transportschaden!
Auch bei einem T-Shirt kann es Transportschäden geben (Paket kann z. B. kapputt gehen und dabei kann das Shirt beschädigt werden)! Es bleibt bei meiner Aussage. Wenn Du bei Empfang des Paketes siehst, dass es beschädigt ist, kannst Du den Empfang des Paketes verweigern, ohne gesehen zu haben, ob das T-Shirt hin ist oder nicht. Wenn Du es nach Bezahlung der Nachnahme aufgemacht hast und dann Transportschaden geltend machen willst, wird es schwierig, denn man geht gewöhnlich davon aus, dass Transportschäden von außen zu sehen sind.
Wenn optische Mängel an der Verpackung zu erkennen sind oder der Vermerk "zerbrechlich" auf dem Paket steht, würde ich schon dem Paketdienst sagen, dass er mal da bleiben soll während Du das Paket öffnest. Im Allgemeinen hier erst den Empfang quittieren, wenn Du Dich vom Schadenfreien Zustand der Ware überzeugt hast. Meistens steht ja auf den Quitungen der Vermerk, dass Du die Ware in einem einwandfreiem Zustand erhalten hast.... Mal drauftippen und dem Lieferanten darauf hinweisen, dass du Das so ohne weiteres nicht quittieren kannst.
Grundsätzlich dürfen keine Pakete(auch wenn sichtlich beschädigt) vorher geöffnet werden. Entweder annehmen oder verweigern. Aber es gibt sehr nette Postboten, die es trotzdem zulassen.
Das Paket muß angenommen werden. Öffnen geht nicht, dafür gibt`s ja das 4-tägige Schadensmelderecht.
Dann würde ich das nicht machen, die Schadensmeldung bringt mir ja nichts wenn mein Geld weg ist
Transportschaden bei T-shirts gibts wohl eher selten aber wenn ich bei anderen Paketdiensten bestelle kann ich z.B. nur Tramsportschaden angeben wenn das Paket nicht angenommen wurde vom Empfänger, wenn er es annimmt kann ers nicht mehr zurück geben.