Darf ich bei Ebay grundlos vom Verkauf zurücktreten?

8 Antworten

Du hast bei ebay die Möglichkeit, einen Mindestpreis einzugeben. Solange der nicht erreicht wird, entsteht kein Kaufvertrag.

Tust Du das nicht und Deine Auktion endet mit 1,00 €, hast Du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag zu diesem Preis geschlossen und bist verpflichtet, dem Höchstbietenden die Ware zu diesem Preis zu verkaufen.

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 06.11.2018, 07:23

Ja, hab ich, aber der Mindestpreis wurde gar nicht erreicht! Danke. Ich stelle den Artikel einfach nochmal neu rein dann.

RobertLiebling  06.11.2018, 07:27
@Kuchenschabe99

Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde, hat Dir ebay doch bestimmt mitgeteilt, dass gar kein Vertrag zustandegekommen wurde, von dem Du jetzt zurücktreten müsstest.

Elali74  06.11.2018, 07:49
@Kuchenschabe99

Ach - jetzt plötzlich? Dann ist dein Artikel ja gar nicht verkauft worden, wo also liegt dein Problem?

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 06.11.2018, 07:51
@Elali74

Ich habe kein Problem.

Elali74  06.11.2018, 07:54
@Kuchenschabe99

Verstehe. Und warum willst du von einem Verkauf zurücktreten, wenn du nichts verkauft hast?

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 06.11.2018, 07:55
@Elali74

Ich will von keinem Verkauf zurücktreten. Ich fragte, ob es erlaubt ist.

heurekaforyou  06.11.2018, 16:15
@Kuchenschabe99

Was erzählst du hier eigentlich für Geschichten?

In deiner Frage schreibst du unmissverständlich:

"Wenn ich für einen Artikel, den ich verkaufte, zu wenig Geld bekommen habe".

Nun behauptest du:

"...der Mindestpreis wurde gar nicht erreicht!".

Fakt ist:

Wurde der Mindestpreis nicht erreicht, ist überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Du behauptest jedoch den Artikel verkauft zu haben.

Also. Was entspricht der Wahrheit und was nicht?

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 06.11.2018, 16:43
@heurekaforyou

warum sollte ich lügen.

heurekaforyou  06.11.2018, 16:47
@Kuchenschabe99

BEIDES GEHT NICHT!

Wenn du ein Mindestgebot angegeben hast und dieses nicht erreicht wurde, ist auch kein Verkauf zustande gekommen.

Du behauptest jedoch den Artikel verkauft zu haben!

Vielleicht kannst du einmal mal erklären welche der beiden Aussagen zutrifft!

Das musst du vorher einstellen, wie viel du minimum raus haben willst. Die Gebühren steigen natürlich ein wenig, aber der Artikel geht dann nicht raus, wenn die Preis nicht erreicht wurde.

Wurde dies nicht eingestellt, dann hast du bei Ende der Auktion eine Kaufvertrag zu erfüllen.

Nein darfst du nicht, weil ein rechtskräftiger Kaufvertrag bei der Auktion stattfand. Vorher an das Mindesgebot denken, auch wenn dann die eBay-Kosten etwas höher sind. Ansonsten ist es dein Risiko.

Zurücktreten würde bedeuten, dass du Schadensersatzforderungen entgegensehen musst. Es wird immer wieder behauptet, der Artikel sei beim Verpacken zerbrochen oder runtergefallen. Du müsstest eigentlich einen gleichwertigen Ersatz besorgen.... Ein rechtlicher Rattenschwanz

Du hast einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen.

Wenn die Gefahr besteht, zu wenig Geld zu bekommen, dann nimmt man das Angebot mit Mindestpreis. Ist man dazu zu geizig, muss man den Artikel zum Verkaufspreis abgeben.

Der Verkäufer kann dich verklagen, wenn du den Artikel nicht versendest. Ebenso sperrt dich ebay...

NEIN !!! Du hast zu liefern, sonst rechne mit rechtlichen Konsequenzen.
Du hättest von Vornherein den Mindestpreis so hoch setzen können, dass er Dir zusagt.

So eine Masche, über die Du nun nachdenkst hegeht gar nicht !!