Darf ich aus Spaß im Flughafen das hier beim Zoll sagen?

10 Antworten

Die Einfuhr und der Besitz von Betäubungsmitteln wären rechtswidrige Taten.

Der Zoll ist eine Behörde.

Du täuscht wider besseren WIssens der Behörde vor, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei.

§145d StGB:

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
Sekiro1987 
Fragesteller
 05.07.2023, 20:21

Danke. Das mit Kokain lasse ich lieber weg.

0

Einbuchten nicht, aber Dein Gepäck mehr als penibel untersuchen - und ziemlich sicher mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen groben Unfugs nach Hause schicken.

Der Zoll versteht in der Regel bei sowas keinen Spaß. Du musst dich damit nicht unbedingt strafbar machen, aber stelle dich auf eine längere und intensive Untersuchung ein, die du dir ganz einfach hättest sparen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Planespotter und Angestellter an einem Flughafen

Nein aber sie werden dich dann so kontrollieren das es extra lange dauert

Probiere es aus, wenn du Knast magst. Wenn du Pech hast lochen sie dich ein und verpassen dir Abführmittel bis du leergekackt bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufsflieger aus Leidenschaft
Sekiro1987 
Fragesteller
 05.07.2023, 20:00

:D

0
HugoHustensaft  05.07.2023, 20:04

Da war was mit Verhältnismäßigkeit, ergo zuerst einen Wisch- und einen Urintest; bleiben die negativ, lag kein Drogenkontakt vor, ergo keine Rechtfertigung für ein Abführmittel.

0
HugoHustensaft  06.07.2023, 06:08
@SeniorSteward

Die verschluckt man, ohne die vorher anzufassen? Und die befüllt man, ohne die vorher anzufassen? Man, man, man ...

0