Darf ich als Mieter Geld von meinem potenziellen Nachmieter nehmen, nur dafür dass ich ihn meinem Vermieter vorstelle?

10 Antworten

Ja, das darfst Du. Es gibt kein Gesetz, das das verbietet. Es ist sogar ein Geschäftsmodell aller Adressenhändler. Diese Adressenhändler (z. B. Schober), haben es sich zur Aufgabe gemacht, alle Adressen, die sie irgendwie bekommen können, für gewerbliche Zwecke aufzubereiten. Das bedeutet, je mehr Informationen zu einer Adresse bekannt sind und umso aktueller das Datenmaterial ist, umso interessanter ist es für die Wirtschaft.

Die Verlage verlangen einen Preis pro Adresse oder pro Tausend Adressen. Je nach Tarif. Es ist also völlig legal für eine Adresse, die einen gewissen Erfolg im Vertrieb versprechen könnte, auch Geld zu nehmen.

Nichts anderes ist es hier. Derjenige, der einen Nachmieter sucht und um das große Interesse an den Wohnungen weiß, könnte also die Adresse des Vermieters an Leute weiter geben, die bereit sind, auch dafür zu zahlen, dass sie am Ende womöglich doch wieder einen Griff ins Klo machen.

Natürlich hat das noch nichts mit einem Maklervertrag zu tun, denn dieser setzt voraus, dass es auch wirklich zu einem Vertragsabschluss kommt, während es hier nur darum geht, jemandem mitzuteilen, wer etwas hätte, was dieser dringend sucht.

Der Preis dafür muß in Anbetracht des Risikos allerdings in Grenzen bleiben, um nicht unter den Wucherparagraph zu fallen. Z. B. 10 € wäre sicher noch kein Wucher. 100 € dagegen wären in meinen Augen schon sehr unverschämt. Kann jeder sehen, wie er will. Rechtlich wäre es bei der genannten Betragshöhe sicher kein Problem, aber moralisch?

Dennoch leben ganze Wirtschaftszweige davon, dass sie Vermutungen und Chancen, über deren Erfolgsaussichten sie selbst gar nicht entscheiden können, erfolgreich vermarkten. Z. B. die diversen Börsenverlage.

Wenn die drauf eingehen, kommt da ein Vermittlungsvertrag zustande, aus dem du auch Geld ziehen kannst. Es muss aber für beide Seiten klar sein, dass die Vorstellung beim Vermieter keine Garantie auf den tatsächlichen Abschluss eines Mietvertrages beinhaltet. Sonst wäre das ein Betrugsdelikt.

iceless  22.06.2016, 15:03

Auch das ist bei Immobilien eher schwierig, da es marktüblich ist, dass die Provision erst bei Abschluss fällig ist, da sie erfolgsgebunden ist.

rednblack  22.06.2016, 15:04
@iceless

Wie weit bist du mit dem Lesen gekommen?

Kannst du versuchen. Wenn der potentielle Nachmieter schlau ist, zeigt er dir gepflegt einen Vogel, klingelt bei deinem Nachban und erkundigt sich, wer der Vermieter ist. Den kontaktiert er dann selbständig und erzählt ihm bei der Gelegenheit gleich, was für ein Vogel da in seiner Wohnung sitzt.

olympias 
Fragesteller
 22.06.2016, 15:15

Jo mir ging es jetzt eher um die rechtliche Seite

Habe noch nie gehört, daß ein Mieter vom Nachmieter Geld verlangen kann. Das wäre mir neu.

KaeteK  23.06.2016, 08:19

Sowas nenne man Abzocker, die mit der Not der anderen Geld machen wollen.

jimpo  23.06.2016, 08:24
@KaeteK

So sehe ich das auch

wenn Du einen Maklerauftrag von Deinem Vermieter hast ?

DarthMario72  22.06.2016, 15:00

Dann müsste der Vermieter zahlen. Denn inzwischen gilt das Bestellerprinzip.

iceless  22.06.2016, 15:00

Wieso das? Es reicht ja auch ein Auftrag vom potentiellen Nachmieter. Die Provi würde ja eh erst bei Abschluss des MVs fällig werden.

olympias 
Fragesteller
 22.06.2016, 15:20
@iceless

Wenn das Objekt vor dem Suchaftrag schon bekannt ist, darf keine Provision vom Mieter genommen werden.