Darf ich 1:1 replica verkaufen auf Kleinanzeigen?

2 Antworten

Natürlich nicht. Da die Betreiber der Plattform kein gesteigertes Interesse daran haben von betroffenen Schutzrechtsinhabern bis in die Steinzeit auf Schadensersatz verklagt zu werden gibt es entsprechend abgefasste AGB, die den Handel mit Fälschungen auf der Plattform untersagen.

https://themen.kleinanzeigen.de/policy/?utm_source=google&utm_medium=organic&utm_campaign=themen#unzulaessig

Die AGB folgen in dem Punkt auch dem Markengesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)