Darf gläubiger Konto zusätzlich pfänden trotz regelmäßiger Abzahlung?

5 Antworten

Grundsätzlich kann der Gläubiger nach einem Vertragsbruch alle Rechtsmittel einleiten und bestehen lassen die ihm sinnvoll erscheinen um seine Rechte durchzusetzen. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob eine Zahlungsvereinbarung (die nach einem wirksamen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid vereinbart wurde) getroffen und eingehalten wurde oder nicht.

Das einzige gegen das man sich zur Wehr setzen kann ist die Unverhältnismäßigkeit. Das ist zb. der Fall, wenn der Gläubiger mit einer Gehaltspfändung droht, durch die sich unverhältnismäßige Nachteile wie zb. Kündigungsgefahr beim Arbeitgeber ergeben könnte.

Dazu ist es aber erforderlich dem Gläubiger vor der Gehaltspfändung diese zb. gerichtlich oder durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle untersagen zu lassen.

Das Kontoführende Institut muss natürlich bei einem P-Konto die pfändungsfreien Beträge zur freien Verfügung bereitstellen. Alles was die Pfändungsfreigrenze überschreitet muss das Institut an den Gläubiger zahlen solange die Kontopfändung besteht.

Also, sein Vater zahlt seit 4 Monaten ab. Monatlich 30€. Komplettbetrsg beläuft sich auf 400€. Nein, es liegen keine weiteren Pfändungen vor. Diese ist übrigens seit 7Monaten aktiv eingetragen, doch erst diesen Monat wird etwas abgezogen. Zuvor GARNICHTS. Habe ansonsten alles andere abgewendet mit Hilfe einer befreundeten Gerichtsvollzieherin die mir immer brav zur Seite steht wie ich vorgehen soll..die ist gerade in der Arbeit und nicht erreichbar. Ich hatte noch nie Schulden, hab mein Leben ziemlich gut im Griff alleinerziehend mit zwei Kids im öffentlichen Dienst..und so eine Situation bringt mich echt manchmal an die Grenze..man versucht jetzt halt zu retten was zu retten ist. Mein Freund mein drittes Kind :-P der hat es leider nie gelernt dass man nur Geld ausgeben kann wenn man eins hat o. Eben Rechnungen in jeglicher Form sofort bezahlt..mir unbegreiflich so etwas..

Das kommt auf die Vereinbarung an. Grundsätzlich hat der Gläubiger, wenn nichts anderes vereinbart ist, immer das Recht, in den kompletten Betrag zu vollstrecken.

Es wäre nun interessant, die genaue Vereinbarung zu kennen. Wenn dort ein Vollstreckungsverzicht für die Zeit der störungsfreien Ratenzahlung vorhanden ist, was eigentlich üblich ist, dann könnte der Gläubiger nicht vollstrecken. Ist diese jedoch nicht vorhanden oder habt ihr euch irgendwo mal nicht an einen Termin gehalten, dann ist das Vorgehen des Gläubigers rechtmäßig.

es ist durchaus rechtens, dass ein gläubiger die kontopfändung nicht ruhend stellt obwohl eine ratenvereinbarung getroffen wurde. wenn dein freund nun ein einkommen überhalb der freigrenze hat, wird eben die pfändungsanordnung bedient. 

P-konto heisst nicht das nicht gepfändet werden darf sondern nur, dass er immer an seine persönlichen freibetrag rankommt.

Von einem P-Konto darf nur der Betrag oberhalb der Freigrenze und davon auch nur ein Teilbetrag, überhaupt gepfändet werden.

Was du beschreibst, klingt so, als lägen noch weitere Pfändungen vor.

Oder die Bank führt ein Eigenleben an den geltenden Gesetzen vorbei.

Es bräuchte mehr Informationen, um den Sachverhalt eindeutig zu durchschauen.

http://www.heckmann.net/pfaendungstabellen/pfaendungstabelle-2016/