Darf eine Lehrerin bei einer Prüfung einfach so eine halbe Note abzug geben?

9 Antworten

Nein, das darf sie nicht.

Wenn sie nicht will, dass man irgendwie einen Vorteil aus der Situation zieht, dann muss sie eben eine neue Prüfung zusammenstellen, für diesen Schüler.

Aber einfach schlechter zu benoten, aufgrund etwas, das nichts mit der Fachleistung zu tun hat, ist unzulässig.

Das nennt sich pädagogischer Spielraum. Und eine halbe Note bedeutet letztlich, dass am Ende ohnehin wieder aufgerundet wird. Allerdings muss ich ihr recht geben: zu Prüfungen hat man keine anderen Termine zu legen, sondern zu erscheinen (echte Krankheit oder Beerdigung eines engen Familienmitgliedes mal ausgenommen).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paguangare  17.06.2022, 07:21

Was wäre pädagogisch daran, einem Schüler, der sämtliche Aufgaben komplett richtig beantwortet, die Bestnote zu verweigern, nur weil er die Leistung nicht am eigentlichen Termin, sondern im Nachschreibetermin erbracht hat?

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DoctorInge  17.06.2022, 07:24
@Paguangare

Nichts. Das ist Willkür um dem Schüler ein Bein beim Zeugnisschnitt zu stellen.

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Es ist unzulässig, einen Schüler schlechter zu bewerten als seiner Leistung entspricht, nur weil es für die Lehrkraft zusätzliche Arbeit bedeutet, einen Nachschreibetermin zu konzipieren.

Bei Krankheit ist dem Schüler kein Verschulden anzurechnen. Es ist unzumutbar, vom Schüler zu fordern, er solle sich in einem sehr schlechten Allgemeinzustand ( z. B. Fieber, starke Kopfschmerzen, Leibkrämpfe) zum Prüfungstermin hinschleppen und die Arbeit mitschreiben, denn dann kann er seine übliche Leistungsfähigkeit nicht abrufen und würde evtl. sogar mehrere Noten schlechter schreiben oder gar durchfallen.

Bei einem "Termin" ist allerdings zu diskutieren, inwieweit dieser jetzt unbedingt in die Unterrichtszeit gelegt werden musste. Das könnte ich nur verstehen, wenn es etwas wie eine Gerichtsverhandlung oder die Beisetzung eines verstorbenen nahen Verwandten ist.

Irgendwelche Arzttermine oder Physiotherapie müsste man auch auf eine Zeit ansetzen können, wo nicht gerade eine schulische Prüfung geschrieben wird.

Bei einem Prüfungstag muss man man ein ärztliches Attest vorlegen, wenn man krank ist. Man muss gleich morgens in der Schule anrufen und bis 12 Uhr muss das Attest vorliegen. Dann gibt es auch keinen Abzug.
Termine hat man nicht auf den Prüfungstag zu legen! Das kann man anders planen und seinen Privatkram anders legen.

Nachtermine dürfen an sich nicht schlechter bewertet werden, nur weil sie zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden.

Aber ich muss ganz ehrlich sagen, die zentral gestellten schriftlichen Nachtermine sind von der Thematik meistens schlechter/anspruchsvoller als die Haupttermine. Und ich habe schon einige gesehen. Bei mündlichen Terminen ist mir der Termin eigentlich egal, der Zeitaufwand ist der selbe. Blöd ist nur, wenn man als Zweitprüfer ein zweites Mal an eine fremde Schule muss.

Das wird sie wohl dürfen - genauso wie ihr alle gesund erscheinen dürft !

Bist mit deinem Können nicht zu frieden ? Dann lern besser .

Was sie euch gesagt hat , hast nur nicht verstanden = und das verräts du hier !