Dürfen Noten Nachträglich verschlechtert werden?
Ich habe in einer Prüfung (BLF) mit 36 Punkten die Note 1 erhalten. Nun habe ich eine Email erhalten, dass sie mir fälschlicherweise die Note 1 gegeben hat, obwohl 36 Punkte eigentlich die Note 2 wären. Darf meine Lehrerin diese Note nachträglich verschlechtern? (Und falls nein, was kann ich dagegen tun)
3 Antworten
Der Lehrer darf nachträglich eine Note ändern. Als Fachbetreuer war es sogar teilweise meine Aufgabe die Korrektheit der Notengebung der Kollegen zu überwachen und nötigenfalls korrigierend einzuschreiten.
Die Note im Jahreszeugnis wird aber von der Lehrerkonferenz auf (durch die Einzelnoten begründeten) Vorschlag des Lehrers festgelegt und gilt deshalb als Verwaltungsakt. Dieser kann zu Ungunsten des Betroffenen nicht verändert werden.
so weit ich weiß darf der Lehrer im nachhinein nur noch ins positive verbessern. Schau mal online da kann man auch schulgesetze nachlesen
Nichts, sie darf das. Falls du Abi machen willst, kann dir das sowieso egal sein. (Einem Mitschüler ist das auch passiert und er hat sich sehr aufgeregt, später erkannte er aber wie gesagt, dass BLF nutzlos ist, falls man Abitur hat)