Darf ein Vermieter Brunnenwasser in Rechnung stellen?
Uns würde einmal interessieren ob ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung Brunnenwasser in Rechnung stellen darf. In unserem Fall zahlen wir für die Wartung und den Strom der Pumpe und die Wassertests schon Betriebskosten. Nun berechnet uns der Vermieter auch noch das Brunnenwasser mit einem Preis für Frischwasser wie es bei den Stadtwerken üblich wäre. Dieses Geld steckt sich der Vermieter nun in seine eigene Tasche da er ja für das Brunnenwasser keine Kosten hat. LG
8 Antworten
Mach es dir einfach und frag bei der Gemeinde (oder dem örtlichen Wasserversorger) nach, ob das überhaupt legal ist.
Und auf welcher Basis wird der Verbrauch des Brunnenwassers erfasst? Wofür findet das Verwendung? Gartenbewässerung? Toilette?
Im Übrigen: Es dürfen Betriebskosten nur berechnet werden, wenn sie nachweisbar sind. Demzufolge Einspruch einlegen und Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege fordern. Ohne diese darf nicht berechnet werden.
Er muss sich selbst aber mit anteilig mit an dem Brunnennebenkosten beteiligen wenn er mit im Haus wohnt.
Grundsätzlich ist es sicher umlagefähig, weil die städtischen Versorger zahlen ja für das Wasser auch nichts sondern für die Aufbereitung, Lieferung etc.
Nur, wie stellt der Vermieter den Verbrauch fest; gibt es eine Wasseruhr ?
ich bin da gar nicht informiert- aber meine mam hat nen brunnen im garten und für dass wasser muss sie nichts zahlen! es wird ja aus dem grundwasser abgeschöpft