Darf ein Vermieter Brunnenwasser in Rechnung stellen?

8 Antworten

Mach es dir einfach und frag bei der Gemeinde (oder dem örtlichen Wasserversorger) nach, ob das überhaupt legal ist.

Und auf welcher Basis wird der Verbrauch des Brunnenwassers erfasst? Wofür findet das Verwendung? Gartenbewässerung? Toilette?

Im Übrigen: Es dürfen Betriebskosten nur berechnet werden, wenn sie nachweisbar sind. Demzufolge Einspruch einlegen und Einsichtnahme in  die relevanten Originalbelege fordern. Ohne diese darf nicht berechnet werden.

Er muss sich selbst aber mit anteilig mit an dem Brunnennebenkosten beteiligen wenn er mit im Haus wohnt.

Grundsätzlich ist es sicher umlagefähig, weil die städtischen Versorger zahlen ja für das Wasser auch nichts sondern für die Aufbereitung, Lieferung etc.

Nur, wie stellt der Vermieter den Verbrauch fest; gibt es eine Wasseruhr ?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

ich bin da gar nicht informiert- aber meine mam hat nen brunnen im garten und für dass wasser muss sie nichts zahlen! es wird ja aus dem grundwasser abgeschöpft