Darf ein Professor einfach sagen.."Ich biete leider keine Klausureinsicht an"?
Hi,
ein Prof. hat vor ein paar Tagen in seiner Vorlesung gesagt, dass es keine Klausureinsicht geben wird. Ich würde aber gerne sehen, was ich falsch gemacht habe. Kann er das einfach so machen? Ich durfte bis jetzt in jedem Modul eine Klausureinsicht wahrnehmen. In meiner Prüfungsordnung finde ich leider keine wirklichen Informationen darüber...
3 Antworten
Eine Klausureinsicht ist generell immer möglich. Das dürfte vermutlich auch Standart im Hochschulgesetz sein. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es viele nicht möchten, da es 1. zur Anfechtung kommen kann und das zusätzliche Arbeit bedeutet, 2. der Prof. von anderen die Korrekturen vornehmen lässt oder 3. einfach pauschal bewertet, ohne groß den Inhalt zu überprüfen. Wer denkt, dass es rein objektive Bewertungen gibt, wird vermutlich irgend wann eines Besseren belehrt. Deswegen immer überlegen, um was es letztendlich geht oder ob man es einfach bleiben lassen sollte. Unfaire und zwielichtige Bewertungen gab es schon in der Schule und setzen sich an der Uni und Arbeitsleben fort. Man wird auch nicht dagegen ankommen. Deswegen gut überlegen, um was es geht.
Eigentlich ist eine Klausureinsicht und eine damit verbundene Begründung für die Benotung die erste Stufe eines Widerspruchsverfahrens. Wenn dir das vom Prof. nachdrücklich (Anfrage per Mail und Antwort per Mail für die Dokumentation) abgelehnt wird, dann solltest du beim Prüfungsamt erstmal dich beschweren und hilfsweise bereits jetzt zur Wahrung der Fristen Einspruch gegen die Benotung einlegen.Dann muss sich der Prof. vor dem Prüfungsamt rechtfertigen und ggf. kommt es samt Einsichtnahme vor den Prüfungsausschuß. Meiner Ansicht geht das gar nicht.
Ob ein Prof. die Klausureinsicht anbieten muss, hängt von den Regelungen der Uni/FH und dem Studiengang ab. Wenn in Ihrer Prüfungsordnung keine Infos zu Klausureinsicht zu finden sind, kannst du dich an den Studiengangsleiter oder den Prüfungsausschuss wenden. In manchen Fällen ist auch das Prüfungsamt oder die Fakultät für Beschwerden zuständig. Oder sprich ganz freundlich mit dem Prof.