Darf ein Polizist nach der Telefonnummer fragen wenn man z.B. in einem Unfall verwickelt wurde?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fragen darfst Du alles was Du willst und der Polizist auch.

Du musst sie ihm nicht geben, aber fragen kann der immer was auch immer der will.

1989Kriss 
Fragesteller
 11.08.2015, 09:31

Okay danke.

Ja dürfen sie. Wenn man bei der Polizei eine Anzeige aufgibt fragen sie auch danach, vermutlich wegen Rückfragen. Du musst sie aber nicht preisgeben.

1989Kriss 
Fragesteller
 08.08.2015, 13:58

Ich wollte die eigentlich auch nicht angeben dachte dann aber es könnte Problem geben.
Man weiß ja nie wie die Polizisten so sind so sind.
Zumindestens in unserer Stadt.
Aber glaube das die Anzeige von der Frau nicht durchkommen wird weil seitens der Polizei keine Beweise gesichert wurden sind.
Nur die angeblichen Rötungen die sie durch mich bekommen haben weil ich mich gewehrt hatte.
Und dann an Stellen wo ich sie noch nicht mal berührt hatte.
Da hatte sie der Polizei auch gezeigt das sie Rötungen hat.
Das kann ja nicht stimmen.
Und damit hat sie schon die Polizei belogen.

Drizzt1977  08.08.2015, 14:39
@1989Kriss

Das entscheidet in letzter Instanz ein Richter. Und da geht es durchaus mit glaubwürdigen Zeugenbeweis, dass der Angeklagte verurteilt wird.

1989Kriss 
Fragesteller
 08.08.2015, 19:35
@Drizzt1977

Wenn keine Beweise vorliegen ist es Aussage gegen Aussage und da gewinnt keiner.
Der Richter kann nicht nach gut dünken entscheiden nach dem Motto die Frau sieht hübsch aus dann gebe ich der mal Recht.
Es liegen keine Beweise vor.
Niemand hat die angeblichen Beschädigungen im Fahrzeug gesehen.
Das war nur die Aussage von der Frau.
Außerdem wird die sowieso verlieren da sie fahrlässig gehandelt.
Ich hatte ja die Hand raus gestreckt und sie meinte sie könnte von links überholen.
Normalerweise kann man von links überholen aber in diesem Fall darf man es nicht.

Still  28.08.2015, 08:38
@1989Kriss

Bitte, bittet, bitte: verteidige dich vor Gericht selbst und gib uns eine Chance zuzusehen. Ein Richter darf und muß die Aussagen gewichten/bewerten. Da kommt es nicht auf die Menge! sondern auf die Glaubwürdigkeit an. Ein Auto voller Kumpel, die alle für den einen Lügen, haben kein Chance, die Aussage eines Opfers zu entwerten, weil die Lebenserfahrung sagt, dass dieses sich nicht selbst geschlagen haben kann.

1989Kriss 
Fragesteller
 05.12.2015, 08:46
@Drizzt1977

Ich melde mich noch mal.
War deswegen beim Anwalt und er hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt.
Fakt war das die angeblichen Verletzungen schon vorher waren so der hat der Anwalt gesagt.
Jetzt geht es nur noch um die Türe wo er einen KFZ Gutachter fragen möchte ob das so überhaupt möglich ist das sich beim zuschlagen einfach die Innenverkleidung löst.
Außerdem sind die Zeugen Aussagen sehr widersprüchlich im Vergleich mit dem Polizeibericht.
Außerdem tauchte ein Zettel auf von einer Person die angeblich was gesehen haben sollte aber nie am Tatort war.
Die hatten sogar da versucht anzurufen.
Selbst wenn er dran gegangen wäre, wär das nicht als Aussage vor Gericht gegangen weil die Person nie am Tatort war und mit der Polizei gesprochen hat.
Ich kann ja auch nicht behaupten ein Kumpel von mir hat das auch gesehen obwohl er nie am Tatort war.
Wenn ich weiteres weiß gebe ich dir Bescheid.

Hallo 1989Kriss,

es gibt im Grunde genommen keine Fragen, die ein Polizeibeamter nicht stellen darf.

rechtlich gesehen musst Du aber nur die im folgenden Gesetz genannten Angaben machen:


§ 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Falsche Namensangabe 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor‐, Familien‐ oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. 

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist. 

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.


Die Angaben die Du machen musst habe ich Dir fett da gestellt.

Die Telefonnummer gehört nicht zu den Pflichtangaben und dementsprechend kann man die Beantwortung dieser Frage verweigern.

Ich persönlich kann jeden verstehen, der seine Nummer nicht herausgeben möchte, aber auf der anderen Seite kann gerade die Herausgabe der Telefonnummer recht Sinnvoll sein.

Beispiel. Du hast eine Vorladung bekommen und sollst am Montag um 11:00 Uhr da sein. Morgens um 07:00 Uhr meldet sich der betreffende Beamte krank und kann die Vernehmung nicht durchführen. Ist Deine Telefonnummer bekannt, kann man Dich rechtzeitig anrufen und Dir mitteilen, dass Du einen neuen Termin bekommst. Ist Deine Nummer nicht bekannt, kann man Dich auch nicht kurzfristig informieren und Du fährst völlig umsonst hin.

Schöne Grüße
TheGrow

Natürlich darf er fragen, mann braucht aber nicht zu antworten.

Das die Polizei anruft halte ich für Blödsinn

Ich nicht.

Die rufen ja nicht einen an sondern machen alles mit der Post wegen Anzeigen e.tc..

Manchmal kommen die sogar vorbei. Und ja, auch ich wurde bereits von der Polizei angerufen. Sogar von echten Polizisten.

1989Kriss 
Fragesteller
 08.08.2015, 13:52

Wenn die anrufen gebe ich keine Auskünfte weil das kann man auch schriftlich machen.
Woher soll ich wissen das dies echte Polizisten sind.
Man kann auch mit derselben Nummer von jemand anderes angerufen werden.
Sowas ist möglich und ist leider schon wo anders auch passiert.
Bei einem Schriftstück bin ich da schon mal auf der sicheren Seite wenn es auch unterschrieben ist.
das man nicht antworten muss wusste ich ja nicht.
Ich dachte sonst würde das ja als Verweigerung gelten und die machen sonst noch irgendwas.

jurafragen  08.08.2015, 13:54
@1989Kriss

Wenn die anrufen gebe ich keine Auskünfte weil das kann man auch schriftlich machen.

Aha.

Woher soll ich wissen das dies echte Polizisten sind.

Man kann es auch übertreiben.

Bei einem Schriftstück bin ich da schon mal auf der sicheren Seite wenn es auch unterschrieben ist.

Ja klar, die Unterschrift beweist ja alles. ROFL.

1989Kriss 
Fragesteller
 08.08.2015, 14:01
@jurafragen

Trotzdem kann ich noch bei der Polizei vorbei gehen und das Schriftstück vorzeigen.
Ich gehe gar nicht ans Telefon und fertig.
Was sollen die machen.
Du kannst mal lesen was ich den anderen geschrieben habe.
Da habe ich den Fall etwas beschrieben.

jurafragen  08.08.2015, 14:05
@1989Kriss

Trotzdem kann ich noch bei der Polizei vorbei gehen und das Schriftstück vorzeigen.

Ja, vor allem, wenn man sehr viel Zeit hat.

Ich gehe gar nicht ans Telefon und fertig.

Vielleicht solltest Du den Telefonvertrag einfach kündigen, dann sparst Du jeden Monat Geld.

Du kannst mal lesen was ich den anderen geschrieben habe.

Ich habs versucht, aber so Sätze wie

Beschuldigen mich ich würde ihn anfassen obwohl ich das nicht vor hatte

und

Angeblich sollte die Innenverkleidung abgegangen sein weil ich die Tür etwas zugeschlagen habe weil ich auf 180 war weil ich kein Bock hatte mich ständig anzugeiffen und beschuldigen lassen.

zeugen nicht von Logik und rationalem Verhalten. Da macht dann das lesen keinen Spaß und eine vernünftige Antwort fällt mir auch nicht ein, außer vielleicht auf da hier:

Beschuldigen mich ich würde ihn anfassen obwohl ich das nicht vor hatte

Aber vielleicht merkst Du selbst, was Du da für einen Unsinn schreibst.

1989Kriss 
Fragesteller
 05.12.2015, 08:46
@jurafragen

Ich melde mich noch mal.
War deswegen beim Anwalt und er hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt.
Fakt war das die angeblichen Verletzungen schon vorher waren so der hat der Anwalt gesagt.
Jetzt geht es nur noch um die Türe wo er einen KFZ Gutachter fragen möchte ob das so überhaupt möglich ist das sich beim zuschlagen einfach die Innenverkleidung löst.
Außerdem sind die Zeugen Aussagen sehr widersprüchlich im Vergleich mit dem Polizeibericht.
Außerdem tauchte ein Zettel auf von einer Person die angeblich was gesehen haben sollte aber nie am Tatort war.
Die hatten sogar da versucht anzurufen.
Selbst wenn er dran gegangen wäre, wär das nicht als Aussage vor Gericht gegangen weil die Person nie am Tatort war und mit der Polizei gesprochen hat.
Ich kann ja auch nicht behaupten ein Kumpel von mir hat das auch gesehen obwohl er nie am Tatort war.
Wenn ich weiteres weiß gebe ich dir Bescheid.

Nein, es wird auch immer öfter nach der Erreichbarkeit gefragt - das stimmt schon mit der Telefonnummer.

1989Kriss 
Fragesteller
 08.08.2015, 13:49

Bei meinen Fall haben sie auch nach der Telefonnummer gefragt. Es ging um einen Fall wo ich hier mal eine Frage gestellt hatte. Sie wurde leider gelöscht was mich erfreut weil viele totalen Unsinn geschrieben haben statt die Frage einfach mal richtig durch zu lesen und die Fehler von mir und der Frau auflistet und schaut was schlimmer war. Die Polizisten waren auch nicht gerade nett. Beschuldigen mich ich würde ihn anfassen obwohl ich das nicht vor hatte. Beschuldigungen mag ich schon mal gar nicht erst von der Polizei und dann werde ich auch böse ist mir egal ob der Polizist oder nicht. und dann wurde mir bei dem Gespräch in Wort gefallen. Ich hätte zu dem Vorfall noch mehr gesagt aber dafür hatte der ja keine Zeit. Zum einen wird die Anzeige von der Dame sowieso nichts bringen weil seitens der Polizei keine Fotos gemacht wurden nur zu den angeblichen Rötungen weil ich mich gewehrt hatte. Die hatte ja auch Rötungen gezeigt an Stellen wo ich sie noch nicht mal berührt hatte. Selbst das wurde dann von der Polizei fotografiert. Der angebliche Schaden im Inneren wurde nicht fotografiert. Angeblich sollte die Innenverkleidung abgegangen sein weil ich die Tür etwas zugeschlagen habe weil ich auf 180 war weil ich kein Bock hatte mich ständig anzugeiffen und beschuldigen lassen.