Darf ein Mieter die Küche mitnehmen , wenn er die alte Küche ausgebaut hat und eine andere eingebaut hat, oder muss er dann die alte wieder einbauen

12 Antworten

Die Antworten hier sind alle schlichtweg Unsinn. Die Küche durftest du ja nur ausbauen mit Zustimmung des Vermieters. Ein gebrauchte Küche einzubauen ist sehr fragwürdig. Ist ja meist gar nicht richtig zu machen. Also geht das nur in Absprache mit dem Vermieter zu klären. Wahrscheinlich wird es darauf hinausgehen, daß der die neue Küche akzeptiert. Falls er das nicht will, wird wohl ein Zahlung vereinbart werden müssen.

alarm67  30.05.2015, 10:45

Sich auf alle Antworten mit Deiner Aussage zu beziehen, ist absolut unverschämt und frech!

Ich lese hier viele Antworten, die zumindest die richtigen Ansätze haben und überhaupt nicht falsch oder aber auch nur teilweise richtig sind.

Wir sind hier auf GF, nicht im Expertenforum.

Viele geben in Ihren Antworten auch einfach nur ihre Meinung wieder, nicht unbedingt ihr Wissen.

Finde ich, solange es nicht zu extrem wird, im Übrichen auch in Ordnung.

PS: Lese Dir meine Antwort zur Frage durch und sage mir, was daran falsch ist und ob Deine Aussage hier also nach wie vor so in dieser Form gerecht ist.

Favorito  30.05.2015, 11:34
@alarm67

Da ich Fachmann bin in Rechtsfragen, kann ich hier auch unverschämt sein, wenn so ein Blödsinn geschrieben wird.

alarm67  30.05.2015, 12:01
@Favorito

Gerade von einem "Fachmann" erwarte ich intelligentere Antworten!

Favorito  30.05.2015, 12:03
@alarm67

Leider kann ich da nicht. Hier sind ja jede Menge Fachleute die nicht intelligent sind, Also was willste?

Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn die Küche Teil der Mietsache ist, muss diese bei Kündigung auch da sein.

Wenn die alte Küche Bestandteil der Mietsache ist, darf sie grundsätzlich ohne Zustimmung des Vermieters nicht einfach ausgebaut und durch eine andere ersetzt werden. 

peterobm  30.05.2015, 10:08

Sicher darf er, er hat nur Sorge zu tragen, dass während der Aufbewahrung kein Schaden entsteht und bei Auszug der Urzustand wieder hergestellt wird.

Irisanna  30.05.2015, 10:12
@peterobm

Definiere mal das Wort "ersetzen". Dann erübrigt sich deine kleinkarierte "Korrektur".

peterobm  30.05.2015, 11:15
@Irisanna

"ersetzen" Wohl eher Tausch

Annickah  01.06.2015, 11:42

Ich habe ebenfalls nach Absprache mit der Hausverwaltung eine neue Küche eingebaut. Die einzige Bedingung ist: Die vorhandene Küche, die Teil der Wohnung ist, muss trocken und sicher gelagert werden und beim Auszug wieder ordnungsgemäß aufgestellt werden.

Wem gehörte die alte Küche? Vom Vormieter übernommen oder Bestandteil der Wohnung, also vom Vermieter mitgemietet.

Beinhaltet die Wohnung grundsätzlich keine Küche und wurde vom Vormieter VON DIR übernommen, kannst Du die von Dir angeschaffte abbauen und gut ist! Mehr brauchst Du nicht machen, weil es gem. Mietvertrag ja keine Küche gibt, der Mieter hierfür verantwortlich ist.

Beinhaltet der Mietvertrag die Küche, ist also Bestandteil der Wohnung und des Mietvertrages, musst Du beim Auszug den Urzustand herstellen. Sprich, wenn Du die Küche abbaust, musst Du die alte wieder aufbauen. Kannst Du das nicht, musst Du entsprechend mit dem Vermieter verhandeln.

Je nach dem wie alt die vorherige Küche war, musst Du natürlich nur den Zeitwert ersetzen, also keinesfalls eine komplett neue Küche bezahlen. Dann würde der Vermieter ja besser gestellt sein als vorher, sich bereichern.

Kunito  30.05.2015, 11:44

Je nach dem wie alt die vorherige Küche war, musst Du natürlich nur den Zeitwert ersetzen

Das ist Blödsinn. Der Vermieter kann den vorherigen Zustand verlangen,. Und das wird nicht machbar sein. Nur Laienantworten hier

alarm67  30.05.2015, 11:55
@Kunito

Blödsinn Dein Kommentar! Ich schreibe ja, dass der alte Zustand hergestellt werden muss, wenn die Küche zur Wohnung gehört! Hat jedoch der Mieter diese zum Beispiel entsorgt, ist dieses ja unmöglich, egal welche Rechte dann der Vermieter hat! Dann muss der Mieter halt mit dem Vermieter reden und den Schaden wohl in Geld ausgleichen. Hier kommt dann der Zeitwert ins Spiel! Wo ist jetzt Dein Problem? Nicht ausgeschlafen?

Die Wohnung muss in den Zustand gebracht werden, wie sie beim Einzug war. Das betrifft nicht nur die Einbauküche. Auch müssen Wände, die evtl. in unüblichen Farben (neon, bunt, usw.) am besten mit weißer Farbe gestrichen werden.