Darf ein Handwerker der nicht gearbeitet hat eine Rechnung schreiben?
Hallo allerseits,
hatte vor wenigen Wochen ein Problem mit der Heizung und einen Handwerker bestellt.Dieser kam auch am späten Nachmittag vorbei, erläuterte mir dann wo das Problem liegen könnte, hat allerdings nichts gearbeitet, dadurch wurde der Fehler natürlich nicht beseitigt.Dann war er etwa noch eine Stunde damit beschäftigt,mir die Vorteile einer neuen Heizung zu erläutern und ging dann.
Für mich eine Beratung, mehr nicht, aber 2 Wochen später flattert mir eine Rechnung über 90 € ins Haus.Abgerechnet wurden 1,5 Stunden.
Meiner Meinung nach für nichts.Mir wurde auch nicht mitgeteilt, weder vom Betrieb noch vom Handwerker selbst, dass selbst wenn ein Handwerker nichts leistet, sondern nur vor Ort ist, mit Kosten verbunden ist:-(.
Unterschrieben habe ich nichts.
Fehler wurde mittlerweile von mir selbst gefunden und beseitigt.
Meine Frage: Muss die Rechnung koplett oder zum Teil(An-Abfahrtspauschale)oder gar nicht bezahlt werden?
5 Antworten
Wenn die An-/Abfahrt nach Zeit geht, so darf diese nur mit einem um mindestens rund 10% reduzierten Stundensatz erfolgen. Bei Pauschalen gilt das nicht.
An- und Abfahrt dürfen beide nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn er weder vom Kunden kam noch zum Kunden weiterfuhr.
Ob er nun seine Arbeit mit Beratung oder mit Schrauben erledigt, ist für ihn egal. Er möchte seine Zeit bezahlt haben.
Jedoch könnte es Probleme geben, weil der Auftrag der Reparatur nicht erfüllt wurde und kein Kostenhinweis für die Beratung stattfand. Das könnte eine Pattsituation sein.
Du zahlst die Beratungszeit vor Ort ebenso wie die stundensatzreduzierte Arbeitszeit im Kundendienstfahrzeug von und zur Betriebstätte.
Es muss bezahlt werden. Es zählt als Gespräch stunden.... ich hatte das gleiche Problem
Und nun einen, der abrechnet, was er darf. Das die Beratung für dich "belanglos" war und du den Fehler (damit erst?) später selbst beheben konntest, steht dem nicht entgegen :O
Was war Dein genauer und expliziter Auftrag, als Du den Handwerker bestellt hast?
War es: „Meine Heizung ist defekt, kommen Sie bitte vorbei und schauen sich das an.“
Oder: „Meine Heizung ist defekt, kommen Sie bitte vorbei und reparieren das.“
Und ich meine nicht, was Du gemeint hat, sondern was Du (genau) gesagt hast..
Keins von beiden,
ich habe ein Problem mit der Heizung, dann Problem geschildert, danach der Herr am Telefon, ...OK. wir schicken jemand vorbei.
Ich gehe doch dann davon aus, der Handwerker sucht und beseitigt das Problem...stattdessen fast eine Stunde mit mir über belangloses Zeugs geredet,
in der Zeit hätte er den Fehler finden können, mein Verdacht: er wollte irgendwie Zeit schinden.Er hat zumindest vorgeschlagen zu einem späteren Zeitpunkt eine Druckmessung der Anlage durch zu führen.
Der Grund für meinen Anruf war auch der ständige Druckabfall des Heizsystems.
Du hast ihn bestellt, du musst die Fahrkosten und die Fehlersuche bezahlen.
Hatte schon Handwerker im Haus, die sowas nicht abgerechnet haben.