Darf ein Fahrlehrer seine Schülerinnen anbaggern und eine Affäre damit haben, oder sogar Rabatt geben wenn eine mit ihm schläft!?

11 Antworten

Kommt drauf an wie alt die Schülerinnen ist und ob sie dss möchte!

Wenn sie unter 18 Jahre ist, ist es moralisch falsch. Außerdem nutzt er seine Position aus und macht das wahrscheinlich nicht zum ersten Mal.

Wenn sie es wirklich will dann sollte. Sie sehr hohe Rabatte rausholen, damit es sich lohnt.

Aber grundsätzlich wäre es trotzdem falsch.

Woher ich das weiß:Hobby

Flirten darf er schon und natürlich auch eine Affäre haben.
Aber wenn es als bedrängend erlebt wird, dann ist es eindeutig der falsche Fahrlehrer!

Es gibt kein Gesetz, welches ihm das verbietet.

Ich würde mal sagen das ist was was es nicht geben sollte bzw. dürfte

Wenn die Fahrschülerin über 18 ist stellt das erstmal kein Problem aus rechtlicher Sicht da.

WENN die Fahrschülerin unter 18 ist stellt das ein großes Problem:

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Wobei es sich in dem Fall dann ganz klar um Prostitution handeln würde.