Darf der Fahrlehrer die Bescheinigung für B196 verweigern?

5 Antworten

Ja.

Nur weil du dich sicher fühlst, heißt das nicht, dass du fahren kannst. Und das ist nach 5x90min recht unwahrscheinlich.

Siehe Anlage 7b zur FeV:

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Kann er seine Fähigkeiten nicht ausreichend unter Beweis stellen, liegt keine "erfolgreiche Teilnahme" vor, die Fahrerschulung ist somit nicht abgeschlossen und es kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.

Ja, darf er ..

Die 5x 90 Minuten sind die Mindestanzahl die gefahren werden müssen .. ist ein Fahrlehrer davon überzeugt, dass die Person das Fahrzeug nicht sicher führt, kann / muss er die Bescheinigung verweigern und zusätzliche Stunden fordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein verantwortungsvoller Fahrlehrer würde das nicht nur machen, er darf das auch.

Wenn du schon nicht in der Lage bist, deine Fähigkeiten korrekt einzuschätzen, muss er eingreifen, um dich und alle anderen zu schützen.

Und wenn ich die Vermutung hege, dass er nur sein Portemonnaie schützen möchte?

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Wenn der Fahrlehrer sich nicht sicher ist hat das vermutlich einen Grund. Ich würde aber einfach mal ganz offen mit ihm reden, ich denke er wird dir dann eine Begründung liefern - wo du seiner Ansicht nach noch Luft nach oben hast.