darf ein augenarzt für ein rezept eine eigenleistung verlangen?
ehrlich gesagt fühle ich mich ziemlich verarscht. ich brauche eine neue brille aber beim optiker war die brille so teuer, dass ich mir gedacht habe ich komme nochmal mit rezept und lasse mir etwas von der krankenkasse übernehmen. dann bekomme ich das rezept und erstmals komisch - die ergebnisse stimmen überhaupt nicht mit dem des optikers überein. laut augenarzt ist meine brille nicht schlecht, müsste nicht zwingend erneut werden. aber ich kann absolut keine verkehrsschilder, mvg anzeigen usw. lesen. wie kann das sein??? dann soll ich für das rezept noch 35€ zahlen, denn seit 2003 zahlt die krankenkasse keine rezepte mehr? wenn das aber „normal“ sein soll, wozu unterschreibe ich einen vertrag das ich mir der kosten bewusst bin und damit einverstanden bin, da die sehtests „zeitintensiv“ sind? brauche ich nur die ergebnisse dieses testes und kein rezept, muss ich nichts zahlen. insgesamt war ich kaum 10min bei der ärztin. keiner meiner eltern zahlen für so was, eine patientin im warteraum meinte auch, sie hätte noch nie davon gehört. ist das eine suspekte situation oder denke ich da zu sehr nach?
6 Antworten
Hört sich ehrlich gesagt ziemlich komisch und auch irgendwie unprofessionell. An deiner Stelle würde ich eventuell nochmal einen anderen Augenarzt aufsuchen.
puu...
Ich habe vor Jahren mal mir ein Rezept beim Augenarzt für eine Brille geholt. Die Leistung der Kasse betrug genau 10 DM (ja, DM, ist schon lange her). Die Brille, bzw. die Gläser haben wesentlich mehr gekostet.
Da mein Aufwand (Zeit für hin und Rückfahrt Augenarzt sowie Termin beim Augenarzt) 1,5 bis 2 Stunden betrug, habe ich das danach nie mehr gemacht. Dadurch hat sich die "neue" Brille auch noch verzögert. Für mich war das Sinnfrei.
Für über 18jährige gibt es doch gar keine Verordnung mehr vom Augenarzt.
meine kasse zahlt ein teil meiner brille obwohl ich über 18 bin da meine augen sehr schlecht sind.
Wie hoch ist Deine Fehlsichtigkeit denn, wenn ich fragen darf? Die gesetzl. KK bezuschussen bei Erwachsenen nur, wenn folgendes vorliegt:
Wenn Deine Fehlsichtigkeit auf einem Auge
- mehr als sechs Dioptrien
- oder eine Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt
- oder Du schwer sehbeeinträchtigt bist, d. h. Du erlangst trotz Brille nur eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge.
Dass Augenärzte sich nicht genug Zeit für eine Refraktion nehmen, ist nicht neu. Augenoptiker haben dafür jahrelang studiert und führen tagtäglich ...zig Sehtests durch. Der Augenarzt hingegen nicht.
Dass Du beim Augenarzt für die Verordnung bezahlen musstest - da solltest Du bei Deiner KK nachfragen, ob das rechtens ist.
Oha. Klar, dann gibt's eine Verordnung.
Was sagt Deine KK - sind die 35,- € gerechtfertigt für das ausstellen einer Brillenglas-Verordnung?
Wenn du vom Arzt eine Leistung einforderst, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird, mußt du das zahlen.
Gestelle werden nicht von der Kasse bezahlt und Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe sind verordnungsfähig, wenn auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Für Minderjährige gilt, wenn eine Fehlsichtigkeit vorliegt.
Alles andere zahlst du selbst. Die Sehschärfenüberprüfung macht man beim Optiker. Zum Augenarzt geht man, um eine Erkrankung auszuschließen.
das ist mir klar dass ich das zahlen muss, aber nachdem mir die dame nicht hat erklären können warum, und aus meiner familie (= genau gleiche versicherung) keiner dafür zahlt, frage ich mich ob das richtig ist.
meine kasse zahlt ein teil meiner brille obwohl ich über 18 bin da meine augen sehr schlecht sind.
Der Sehtest beim Optiker ist meistens besser als beim Augenarzt. Zumindest ust das meine Erfahrung.
Daher kann ich zum Rezept nichts sagen.
ich hab über sechs dioptrien.