Darf ein Arbeitgeber überhaupt soweit in meine persönlichen Dinge eingreifen?
Ich war gestern bei einer Art 'Einführungstag' für einen Job den mir die Zeitarbeitsfirma vermittelt hat. Dort sollte ich als Verpackerin arbeiten. Als da nun so ein paar Zettel durchgesprochen wurden, wurde plötzlich gesagt das wir (waren mit mir insgesamt 8 neue), unseren Schmuck ablegen müssen und auch Piercings. Ich hab dann gefragt ob abkleben ok ist und es hieß "nein, alles raus auch die im Mund". Was haben meine nicht sichtbaren Piercings im Mund den Arbeitgeber zu interessieren? Steck ich meine Zunge etwa in irgendeine Maschine? Dann wollte man mich noch zwingen meine Tunnel zu entfernen (18mm). Ich hab dann erklärt dass ich das nicht raus machen werde und dass die Ohren eh von der Mütze die man dort tragen muss verdeckt werden. Ich werd für so nen Hilfsjob garantiert nicht meine, mit viel Geduld und Arbeit gedehnten Ohrlöcher opfern! Die meinten dann dass sie mich so nicht einsetzen und ich bin gegangen.
Bei meinem Lippenpiercing kann ichs ja noch verstehen, das hätte ich ja auch sofort abgeklebt aber was ich im Mund hab hat den AG doch nicht zu interessieren!
Wie weit darf ein AG gehen bei sowas? Dann dürfte der einem ja auch am ganzen Körper Piercings verbieten selbst wenns nur am Bauch oder sowas ist.
9 Antworten
Damit der AG bei einem Unfall eines Arbeitnehmers abgesichert ist, wird er von der Berufsgenossenschaft dringlich darauf hingewiesen, ob und in welchem Umfang Körperschmuck "erlaubt" ist. Es ist sehr wahrscheinlich keine Willkür des AG, sondern er möchte wohl den Anforderungen der Berufsgenossenschaft nachkommen (auch wenn die dir nicht immer ganz logisch nachvollziehbar erscheinen mögen).
Ich sehe hier etwas ganz Anderes: Hier hat der/die Disponent/in der Zeitarbeitsfirma versagt!
Das Problem hätte im bereits Vorfeld bemerkt und ausgeräumt werden müssen - ggf. hätte diese Mitarbeiterin dort überhaupt erst gar nicht eingesetzt werden dürfen. Dann wäre viel Ärger erspart geblieben...
Bei solchen Dingen kann der Arbeitgeber natürlich vorschreiben wie du "optisch" bei der Arbeit zu erscheinen hast, egal was du abklebst oder sonst wo hast. Und das ist auch gut so, dass man so wenig "Gegenstände" am Körper hat, die THEORETISCH zB in einer Suppe landen könnten oder sonst was. Außerdem kann man immermal hängen bleiben THEORETISCH und sich verletzen o.Ä. da kann man nicht sagen "ja da ist es ok, aber da nicht" dann lieber klare Linien. Und gerade bei solchen 08/15 Jobs haben sie ja sowieso genug Auswahl, die sind gar nicht auf dich angewiesen, da ist jeder austauschbar.
Du hast es mit deinem optischen Erscheinungsbild ohnehin schwer einen "normalen" Job zu finden, also such dir Arbeitgeber, die zu dir passen.
Bei solchen Dingen kann der Arbeitgeber natürlich vorschreiben wie du "optisch" bei der Arbeit zu erscheinen hast
Bei Kundenkontakten ja - aber ganz sicher nicht bei einem solchen Job als Verpackerin in einem Versandlager oder sonstwo!!
Und woher kennst Du ihr "optisches Erscheinungsbild"?!?
bis auf ein paar extrem seltene Jobs (zB Testpilot) wo es tatsächlich eine reale Rolle spielt geht es den AG nix an ob du Zahnspange oder Zungenpiercing trägst - während sichtbare Piercings und gerade Tunnel problemlos verboten werden können da du damit hängenbleiben kannst.
Aber auch ein verdecktes Bauchnabelpiercing ist ok und die Frage ob du Intimschmuck trägst fällt im Normalfall immer noch unter sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz...
Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Wenn es z.B. durch frostige Temperaturen in Kühlhäusern zu Erfrierungen oder Verletzungen kommt, bekommt er ev. eine Klage an den Hals. Das versucht er so zu vermeiden.
An Piercings im Mund kann es keine Erfrierungen geben.