Darf ein Arbeitgeber im Homeoffice Keylogger installieren, um die Arbeitsaktivitäten zu überwachen?

3 Antworten

Nein darf er nicht. Dass gearbeitet wird, sollte aber auch von den Ergebnissen ableitbar sein. Wenn jemand im Büro alles schnell hinkriegt und im Homeoffice dann dauernd Sachen verschoben werden müssen, weil keine Ergebnisse da sind, dann muss man denjenigen eben mal ins Büro holen, sofern kein Full-Remote Vertrag.

Und natürlich kann man sich die Arbeitsergebnisse und deren Umfang anschauen und das bewerten.

Ansonsten gilt aber gerade bei Bürojobs, dass der Rechner in der Firma auch mal anderweitig genutzt wird oder Leute hängen etwas länger in der Küche beim Kaffee oder quatschen mit Leuten usw.

100% Auslastung hat da keiner, da nimmt sich jeder seine kleinen Päuschen. Klar wird das im Homeoffice häufiger ausgenutzt. Aber ich denke wenn die Ergebnisse stimmen, dann ist das auch nicht wild.

Natürlich gibt es Tools, wo ein Aktivitätsstatus entsprechend angezeigt wird aber das zu umgehen ist nun auch nicht schwer. Ob mit irgendwelcher Mausklicker Software oder gar etwas mechanisches, wo die Maus bewegt wird oder etwas auf Tasten rumdrückt.

Am Ende hast du aber dein "Keylogger" ja mit dem Arbeitsergebnis, du hast nur nicht die Zeit, wann welche Taste gedrückt wurde und Sachen wie Recherche da nicht drin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012

Wenn es der Geschäftscomputer ist darf der Computer überwacht werden wenn dies Vertraglich so vereinbart wurde. Auch kann bei Arbeitszeitbetrug das Homeoffice gestrichen werden und Presänz verlangt werden oder gekündigt werden

Natürlich darf er das. Du wirst ja auch für das Homeoffice bezahlt