Darf ich mit 17 teilzeit arbeiten?

3 Antworten

Ja, das darfst Du.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt im § 8 Abs. 1, dass Jugendliche nicht mehr als acht Stunden/Tag und nicht mehr als 40 Std./Woche arbeiten dürfen.

Bei Teilzeit ist das entsprechend überhaupt kein Problem

Du musst aber darauf achten, dass Du (bis auf die Ausnahmen im § 14 Abs. 2 und 3) nicht vor 6.00 Uhr und nicht nach 20.00 Uhr arbeiten darfst

Ja, du darfst ab dem Alter von 17 Jahren in Deutschland einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche in Deutschland ab einem Alter von 15 Jahren einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, solange die Arbeitszeit die Schulzeit nicht beeinträchtigt. Ab dem Alter von 17 Jahren dürfen Jugendliche dann auch einer vollzeitigen Beschäftigung nachgehen, solange die Arbeitszeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Schul- oder Ausbildungszeit nicht beeinträchtigt wird. Du solltest jedoch beachten, dass es für bestimmte Arten von Arbeiten, wie zum Beispiel Arbeiten in der Industrie oder in der Landwirtschaft, besondere Vorschriften gibt, die das Alter und die Arbeitszeiten von Jugendlichen regeln. Es ist daher wichtig, dass du dich über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst und dich an deinen Arbeitgeber wendest, um sicherzustellen, dass du die Arbeitsbedingungen einhältst.

Unter Berücksichtigung deiner Schulpflicht kannst du arbeiten gehen.