Darf ein Arbeitgeber einen ausspionieren?
Z.B. Screenshots vom Arbeitslaptop aufnehmen
Jemanden durch die Kamera beobachten
Durch das Mikrofon zuhören
Und falls ja, unter welchen Umständen
5 Antworten
Grundsätzlich ist das verboten. Es gibt aber Ausnahmen:
- Deine Arbeit erfordert es und Du hast einer entsprechenden Vereinbarung in Deinem Arbeitsvertrag zugestimmt. Das ist z.B. in einem Callcenter der Fall, bei dem Deine Kundengespräche von Vorgesetzten oder auch externen Unternehmen zur Qualitätssicherung und Deiner Mitarbeiterbewertung mitgehört werden. Gespräche bei Onlinebanken werden grundsätzlich zu Beweiszwecken aufgezeichnet.
- Heimliche Aufzeichnung von Screenshots, Kameraaufnahmen, Mikrofonaufnahmen und dergleichen sind dann erlaubt, wenn der Arbeitgebe einen begründeten Verdacht hat, dass Du Deine Arbeit vernachlässigst und die Zeit mit privatem Websurfen oder anderen privaten Aktivitäten verschwendest. Wenn der Betriebsrat der Maßnahme zustimmt, darf der Arbeitgeber Dich auf diese Weise überwachen, da er Beweise für eine Abmahnung oder Kündigung braucht, um z.B. eine Arbeitsverweigerung nachzuweisen.
- Wenn Du verbotene Dinge tust: z.B. Du benützt den Internetanschluss Deines Arbeitsplatzes, um Pronoseiten im Internet anzugucken, in Onlineshops einzukaufen oder Webseiten zu besuchen, die dazu geeignet sind, die Sicherheit des Firmennetzwerkes zu gefährden oder Daten unkontrolliert wegzuschaffen. Das sind z.B. Cloudseiten wie google docs, filesharing-Dienste oder andere Cloudseiten, die Daten speichern. So ist es in den meisten Arbeitsverträgen verboten, am Arbeitsplatz Pornoseiten zu besuchen.
Der Arbeitnehmer muss darüber informiert sein.
Die Überwachung mit elektronischen Mitteln ist grundsätzliche nicht erlaubt - von besonderen Ausnahmen unter strengenn Voraussetzungen abgesehen.
Dafür spielt es keine Rolle, ob es eine Information an den Arbeitnehmer gibt oder nicht.
Kannst du hier nachlesen https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiterueberwachung/
Nein, darf er nicht
Grundsätzlich gilt erstmal die Informationelle Selbstbestimmung. Diese untersagt Deinem Chef die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Es kommt aber auch immer darauf an und hängt vom Arbeitsvertrag und anderen Bestimmungen ab. Ist etwas im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstvereinbarung geregelt, etc. Leider ist das ohne genauere Info nicht ohne Weiteres erkennbar. Für die Internetnutzung aber gilt:
Ist die private Nutzung des Internets generell nicht erlaubt, dann darf der PC wahllos durchleuchtet werden, allerdings wäre ein Betriebsrat anzuhören § 87 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Es ist aber auch möglich, dass durch eine Software immer wieder Screenshots angefertigt werden.
Diese untersagt Deinem Chef die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Das ist selbstverständlich - sorry - Unsinn!
Natürlich darf der Arbeitgeber die Tätigkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz kontollieren; nur überwachen mit elektronischen Mitteln darf er nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen.
Kein Unsinn sondern ein falsches Wort... klar, dass das Familiengerd auf den Plan ruft
Die Welt dankt Dir für Deine Korrektur
Kontrolle ist in diesem Zusammenhang immerhin etwas ganz Anderes als Überwachung!
Aber offensichtlich fühlst Du Dich durch meinen Hinweis auf den sprichwörtlichen "Schlips getreten".
Richtig, aber man kann statt Klugscheißen auch einfach einen freundlichen Hinweis geben.
Auf den Schlips getreten: wenn Du es so nennen willst, Ja, weil Du mich einfach mit Deiner Art der Korrektur nervst.
Konstruktive Kritik kennst Du offenbar nicht und mir geht so eine herablassende Klugscheisserei schlicht auf den Zeiger.
Was konkret hast Du an meinem ersten Kommentar auszusetzen?
Deine Erwiderung darauf ist auch alles Andere als "konstruktiv" oder angemessen! Von daher ist Deine Erwiderung jetzt sehr scheinheilig, weil Du selbst Dich so äußerst, wie Du es mir vorhältst!
Dass ich Dir "auf den Zeiger gehe" und ich Dich "nerve", ist mir ziemlich gleichgültig und wirst Du wohl oder übel aushalten müssen!
so wie mir wurscht ist was Du über meinen Kommentar denkst und Du interpretierst zu viel in Deine Antwort rein. So wichtig bist Du nicht. Du hast mich gefragt und ich habe geantwortet - fertig.
Aber um Klarheit zu schaffen, es geht mir primär nicht um die fehlende Konstruktivität sondern um die herablassende Klugscheisserei. Der Kommentar
Das ist selbstverständlich - sorry - Unsinn!
auf ein falsches Wort ist fehl am Platz und unnötig. Da kann man anders darauf hinweisen - ist aber nicht das erste Mal dass Du so kommentierst.
falsches Wort
Was heißt hier "falsches Wort"?
Das kann wohl keiner "riechen", ob Du nur ein falsches Wort gewählt oder doch diesen (falschen) Fakt gemeint hast!
Im Übrigens ist es ziemlich bemerkenswert, wie sehr Du Dich über eine solche Banalität wie "Das ist selbstverständlich - sorry - Unsinn!" künstlich aufregst - und mir sowieso gleichgültig, was Du denkst!
und mir sowieso gleichgültig, was Du denkst!
offenbar nicht wenn Du so darauf antwortest ;-)
Jemand mit Anstand weist sachlich darauf hin und scheisst nicht klug! Aber weil Du offenbar ein Freund vom Klugscheissen bist, ist Dir sicherlich nicht entgangen, dass ein Synonym von Kontrolle das Wort "Überwachung" ist.
Zitieren wir den Duden:
Bedeutung: dauernde Überwachung, Aufsicht, der jemand, etwas untersteht
Du kannst jetzt gerne nochmal überlegen, ob meine Antwort also tatsächlich "Unsinn" ist. Damit ist Dein Kommentar absolut überflüssig und selbstverständlich - sorry - Unsinn!
Man muss ihn auf jeden Fall darauf hinweisen, dass das gemacht wird und der Arbeitnehmer muss dem zustimmen.
Bei Hotlines höre ich öfter mal die Ansage "Dieses Gespräch wird zur Qualitässicherung aufgezeichnet. Wenn sie nicht einverstanden sind, dann sagen sie das dem Mitarbeiter". Diese Qualitätsprüfung kann sich ja nur auf den Mitarbeiter beziehen, denn von mir als Anrufer wird sicher kein bestimmter Qualitätsstandard erwartet.
Man muss ihn auf jeden Fall darauf hinweisen, dass das gemacht wird und der Arbeitnehmer muss dem zustimmen.
Die Überwachung mit elektronischen Mitteln ist grundsätzliche nicht erlaubt - von besonderen Ausnahmen unter strengenn Voraussetzungen abgesehen.
Dafür spielt es keine Rolle, ob es eine Information an den Arbeitnehmer gibt oder nicht.
Auch keine Screenshots?