Darf ein Angestellter eines Vereins gleichzeitig Mitglied und Vorstandsmitglied des Vereins sein

2 Antworten

Grundsätzlich ja, wenn ein Arbeitsverhältnis oder Auftragsverhältnis vorliegt, eine Gehaltsabrechnung oder Rechnung geschrieben ist. Die Formulierun in der Satzung schließt aus, dass Zuwendungen untersagt sind, aber durchaus Arbeitsverhältnisse oder Aufträge mit marktüblichen Löhnen und Honoraren bezahlt werden können. Meist ist dies in einer Satzung nicht ausgeschlossen. Arbeitsrecht bricht nicht Vereinsrecht, und umgekehrt.

  1. Es kommt auf die genaue Formulierung in der Satzung an. Wenn die beschriebene Konstellation gewünscht wird, kann ggfs. eine Satzungsänderung notwendig sein.

  2. Vor Gericht würde vermutlich nicht das Arbeitsverhältnis "gekippt" werden, sondern allenfalls die Beschlussfähigkeit als Mitglied und Vorstandsmitglied.

  3. Vermutlich ist eine Lohnzahlung nicht als "Zuwendung" zu sehen. Jedenfalls nicht im Sinne der Vorschriften, die die Gemeinnützigkeit betreffen und die eine solche Klausel in der Satzung verlangen.