Darf Dienstherr Haltung eines Haustieres verbieten?
Darf ein Dienstherr im Rahmen einer Laufbahnprüfung einem Anwärter verbieten, ein Haustier (Hund) zu halten, da der erhöhte Zeitaufwand für ein Haustier die Laufbahnprüfung gefährden könnte?
7 Antworten
Bei Beamten ist mehr möglich als bei Angestellten Arbeitnehmern aber ich würde trotzdem sagen das dies ein unzulässiger Eingriff in den privaten Lebensbereich ist.
Mit der Begründung könnte sonst alles verboten werden. Von Hobbys über Beziehungen oder den Bau eines Eigenheims
Beamte haben auch ihr Recht auf Privatleben. Wenn das irgendein Spinner wirklich versucht, dann sollte man eine Klage gegen so viel Blödheit los treten, und dann wird dieser Gernegroß von der Position entfernt.
Da würde mich aber mal eine Argumentation interessieren, wenn das verhandelt würde. Das Beamtengesetz kennt nur außerdienstlicher Wohlverhalten. Tierhaltung ist da sicherlich keine Gefahr!
Ich würde auf nein tippen.
Ich denke, er darf das pauschal nicht, nur wenn er dafür Nachweise hat.
Weil du könntest 1000 Leute haben, die sich um den Hund kümmern.
Wenn allerdings ein home office Arbeitsverhältnis besteht und der Hund durch lautes Bellen eine schnelle telefonische klärung unmöglich macht , sollte man auf Kompromissbereitschaft hoffen ! Also -lieber appellieren als fordern - macht die Zusammenarbeit eindeutig einfacher
Nein. Privatleben ist tabu für jeden Arbeitgeber und ob du Kanarienvogel oder Kamel hältst, geht diesen gar nichts an.
Das halten eines Hundes ist Privatsache und geht den Boss nix an.