Darf die PV-Anlage an den Fundamenterder angeschlossen werden?

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Wie immer ist zwischen Gebäuden mit und ohne Blitzschutzsystem zu unterscheiden. Da nichts von einer Blitzschutzanlage erwähnt wird, gehe ich von einem Gebäude ohne LPS aus:

  1. Es die DIN VDE 0100-712 zu beachten, welche ausdrücklich fordert, dass WENN ein PA-Leiter verlegt wird, dann abstandslos mit den PV-Leitungen.
  2. In den Blitzschutznormen wird schon lange mehr oder weniger dringlich appeliert, dass Antennen- und PV-Anlagen möglichst mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt werden sollen.
  3. In DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5, wird für Gebäude ohne LPS eine Funktionserdung (Farbe NICHT grün-gelb) mit mind. 6 mm² Cu empfohlen.
  4. Außer einer zentralen Erdungsschiene, die (noch) HES genannt wird, sind wie bei Ableitungen von LPS auch andere Anschlussfahnen mit örtlichen PAS nutzbar, sofern die auch über einen Fundament- oder Ringerder miteinander und dem obligatorischen Schutzpotentialausgleich des Gebäudes normkonform verbunden sind.
  5. Der Umbau von Elektroanlagen zu Erzeugeranlagen ist eine wesentliche Änderung, welche eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand einschließlich Beachtung von DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-543 auslöst.
  6. Für Installationsarbeiten ist zudem § 13 NAV zu beachten.
  7. In der Schweiz gibt es eine leicht abweichende Regelung, wonach die Module bei trafolosen Wechselrichtern in die Funktionserdung einbezogen werden MÜSSEN, bei uns kann das durch eine Herstellerforderung nötig sein.
  8. In Österreich sind die PV-Module grundsätzlich zu erden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung