Darf die Polizei ohne Licht fahren?
Hallo! Ich habe momentan ein Problem: Ich bin heute morgen um kurz vor 5 nach dem Superbowl Rudel-gucken nach Hause gefahren. Hinter mir war ein Auto, welches mit Licht gefahren ist, irgendwann ist es dann aber nicht mehr zu sehen gewesen. Dann wurde ich auf meinem Handy angerufen (ich habe mein Handy in einer Navi-Halterung im Auto und spiele darüber Musik ab). Aber ich halte mich eigentlich an die StVo und bediene mein Handy nicht während der Fahrt.
Jetzt hat mein Handy kurz geleuchtet und plötzlich ist das Auto hinter mir wieder mit Blaulicht an mir vorbei gefahren und hat mich angehalten. Mir wird vorgeworfen, dass ich mein Handy während des Fahrens bedient hätte. Meine eigentliche Frage ist jetzt aber: Darf die Polizei ohne Licht fahren? Also es war stockdunkel und ich konnte die echt nichtmehr im Rückspiegel sehen. Und ich fand jetzt im Nachhinein, dass das auch von der Polizei recht fahrlässig und gefährlich war, hätte ich wegen nem Reh auweichen/Bremsen/was auch immer tun müssen, hätten die das denke ich nicht kommen sehen können. Und außerdem ist mir in dem Zusammenhang noch eine Frage in den Sinn gekommen. Ich weiß ja, dass ich nix verbotenes getan habe, da ich mein Handy definitv nicht bedient habe, aber wäre die Bedienung in so einem Fall eigentlich verboten? Ich meine, an sich lernt man ja, das Handy während der Fahrt zu bedienen ist verboten, aber wo ist da der Unterschied, ob ich jetzt an einem Handy im Navi-Halter kurz auf nen Knopf drücke, um beispielsweise das nächste Lied anzumachen, oder ob ich dafür am Radio rumfummel? Ist im Prinzip ja die gleiche Bewegung
12 Antworten
Die Polizei darf fahren wie sie will, natürlich müsste auch die Polizei im Zweifelsfall z.B bei einem Unfall, ihr Fahrverhalten vor ihrer Dienststelle rechtfertigen, aber grundsätzlich ist es für alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar, aus welche Gründen ein Polizeiwagen ohne Licht oder mit 150 Sachen durch die Gegend brettert - wenn sie das aus irgendeinem Grund für nötig halten, haben sie auch das Recht dazu.
Dass Du Dein Handy auch während der Fahrt einfach nur bedienst, ist natürlich nicht verboten, sonst dürfte man nichts mehr im Wagen anfassen oder mal das Handschuhfachöffnen - das war eine höchst übertriebene Reaktion der Polizei - vielleicht hatten sie gerade nichts zu tun....
Die Polizei darf tatsächlich nicht generell machen, was sie will. Im Falle eines Einsatzes (das kann auch ein stiller Einsatz sein) darf sie die Regeln der STVZO brechen, aber einfach so und ohne Anlass ("hoheitliche Aufgabe") nicht. Es ist zum Beispiel verboten, mit Blaulicht über eine rote Ampel zum nächsten Imbis zu fahren. In der Stadt, in der ich wohne, gibt es ein paar Beamte (in zivil und auch im normalen Polizeiwagen), die wirklich machen, was sie wollen, z.B. einfach mal so ganz gemütlich über eine rote Ampel fahren - bereits mehrfach beobachtet. Mir wurde das irgendwann zu blöd und ich habe denen einen Brief geschrieben. Prompt kam vom Oberkommissar ein Brief zurück mit der Bitte nach dem Kennzeichen des Fahrzeuges, ich war selbst überrascht. Daher: Nicht einschüchtern lassen, nur weil eine Uniform zu sehen ist, darunter stecken nämlich auch nur Menschen wie du und ich, die sich nicht immer fehlerfrei verhalten und auch gerne mal, je nach Charakter und Erziehung, ihre Rechte missbrauchen.
Im Prinzip darf die Polizei alles, was andere nicht gefährdet. Das Gegenteil in deren Verhalten kannst du nicht beweisen. Man würde argumentieren, daß du so mit deinem Smartphone beschäftigt warst, daß du sie nicht bemerkt hast... Zur 2. Frage: Handy ist nun mal Handy. Lt. Stvo darfst du es während der Fahrt als Gerät nicht bedienen, egal was du daran fummelst...
BIDDESCHÖÖN: Ph. 23 Abs.1a. Entscheidend ist, daß beide Hände am Steuer sind...
dann darf es nur noch Automatikfahrzeuge geben ...
denn zum Hoch- und Runterschalten MUSS ich eine Hand vom Steuer wegnehmen ...
Zum Motor abstellen auch, zum Scheiben öffnen auch, zum Nasenbohren auch ...das trifft aber nicht den Kern der Frage 🚔
Ph. 23 Abs.1a
Wäre schön, den § nicht nur zu nennen sondern auch den Inhalt korrekt zu erfassen. Ich zitiere: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen,
wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons
aufgenommen oder gehalten werden muss"
Also: Wenn es in einer Halterung steckt, ist es erlaubt.
Solange das Handy in einer dafür vorgesehenen Halterung ist kannst du sogar rechtlich gesehen während dem Fahren SMS schreiben ...
Die Polizei
Ist verpflichtet sich ordnungsgemäß
An die Gesetze zu halte
Auch im Straßenverkehr
Ganz einfache Antwort: § 35 Abs. 1 StVO. Die Polizei braucht sich - soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist - an überhaupt keine Regeln zu halten.
Diese Stelle in der StVO kannst du bestimmt benennen?