Was kann ich gegen meine verlogene nachbarin tun?

wir wohnen seit zwei Jahren in einem 5 Parteien Haus im EG, wir(freund und ich) und meine sympathische Nachbarin mit Kind in der Wohnung gegenüber. Also Tür an Tür.. Jeder hat Probleme mit ihr. Der ganz oben flippt regelmäßig wegen ihr aus (ihm gehört die Wohnung ganz oben).

absonsten hat jeder einen anderen Vermieter, also sie nicht den gleichen wie wir.

Sie trennt keinen Müll, hält sich Hasen in Abstellraum ohne Käfig, es stinkt Widerlich, wenn Sie mal wieder ihre Wohnungstür Stunden offen lässt, da sie nicht regelmäßig ausmistet, sie macht seitdem sie da wohnt keine Hausordnung(seit 6 Jahren), knallt die Wohnungstür sowie Haustür, hört früh um 5 laut Musik jedes Wochenende, benutzt einfach meine Gartenmöbel ohne Erlaubnis, obwohl ich es ihr verboten habe und lügt nur rum. Sie stellt sich auch immer da wie wenn sie soviel Stress hätte obwohl sie nur 30 Stunden arbeitet und eine Putzfrau (!) hat. Lügnerin halt.

Am Anfang haben wir uns verstanden, bis wir gemerkt haben dass Sie uns nur ausnutzt und jedes Wort was sie spricht nur gelogen ist. Als ich irgendwann sauer geworden bin, weil sie in zwei Jahren kein einziges Mal die Hausordnung gemacht hat und einfach meine Gartenmöbel benutzt hat ohne zu fragen, hat sie mich so herablassend behandelt und dargestellt, wie wenn ich die letzte wäre und behauptet, dass sie die Hausordnung im Gegensatz zu uns macht.. (ich führe Protokoll wann ich es mache und habe zeugen). Seitdem rede ich mit ihr nicht mehr und Grüße sie nicht mal mehr. Ich verabscheue sie richtig. Mit der kann man nicht reden weil sie denkt sie ist im recht und sowieso nur lügt..

Ich habe mich schon bei der Hausverwaltung und dem Vermieter beschwert, dass ich einen Hausmeisterdienst will weil sie ihren Pflichten nicht nachkommt. Anscheinend juckt es aber keinen.

Ihr Vermieter war letztens da und sie hat 5 Stunden am Stück vorher geputzt und ihre Wohnung ausgeräumt, dass sie dasteht wie wenn sie ein top Mieter wäre. Ihr Vermieter hat dann mit mir gesprochen und hat mir gesagt, dass sie für ihn eine sehr angenehme Person ist und alles ja so sauber wäre.. ich bin aus allen Wolken gefallen.. sie hat sich bei ihm wieder dargestellt wie wenn sie eine arme Alleinerziehende Frau wäre, alles so schwierig sei.. dabei ist ihr Kind 3/4 der Woche beim Vater.

Gestern wäre sie mit der Hausordnung dran gewesen, da ihr Vermieter sie darauf hingewiesen hat. Was hat sie gemacht? sie hat den dreck unter meine Fußmatte gekehrt, sowie in sämtliche Ecken und nur so getan als ob sie gewischt hätte, hat zwei Wasserflecken auf die Fliesen gemacht.. Eine Sauerei. Hat Wshl schiss, dass ein putzdienst kommt, den sie ja dann auch mit zahlen muss und für nichts zahlen tut man bekanntlich nicht gerne..

Einen so dreisten Menschen habe ich selten kennen gelernt, sowas verlogenes.. ich weiß nicht mehr weiter...

wozu würdet ihr raten?

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Also ich würde mal Kontakt zum Ordnungsamt aufnehmen allein schon wegen der Tiere und der lauten Musik
Da kann man schon viel mit erreichen

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Hallo Ronan87,
nein, grundsätzlich muss man die Vorladung durch Polizei nicht wahrnehmen.
Jedoch wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft dich vor lädt dann bist du verpflichtet dort hin zu gehen

Gruß,
Soectre007

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Nein das ist nicht erlaubt
Auch auf einem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung

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Ich denke man kann das als Satire durchgehen lassen.
Ist es denn sehr deutlich das man weis welcher Nachbar gemeint ist?

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Das kommt ganz auf die Einteilung an.
Manche wechseln dann die Linie ind andere fahren dann wieder zurück

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Also soweit icb weis empfângt man nur jodel sus dem Gebiet bzw. Der Stadt wo man sich befindet

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Ich sollte glücklich sein und bin es nicht - warum?

Seit einigen Wochen habe ich ein Problem, dass ich einfach nicht mehr ignorieren kann: Ich fühle mich unglücklich und leer. Über den Tag verteilt kann ich dieses Gefühl halbwegs unterdrücken, aber gerade Abends holt es mich wieder ein. Und es wird von Tag zu Tag schlimmer. Jeder Handgriff erscheint mühseelig und sinnlos, mir ist alles egal und ich kann keine wirkliche Freude mehr empfinden.

Aber das wirklich frustierende daran ist: Ich habe KEINE Ahnung warum es mir so geht. In meinem Leben läuft momentan eigentlich alles super. Ich bin jetzt im 2. Semester meines Traumstudiums, an der Uni sind alle sehr nett zu mir, ich habe einen festen Freund den ich sehr liebe (leider eine Fernbeziehung, aber wir kommen damit zurecht) ich habe 2, 3 sehr gute Freunde, liebevolle Eltern, und ich habe wirklich sehr gute Aussichten auf eine erfolgreiche Berufliche Zukunft. Zum ersten mal in meinem Leben könnte alles perfekt sein. Ich sollte glücklich und unbeschwert sein. Aber ich bin es nicht, und das nicht erst seit ein paar Tagen. Anfangs hielt ich das Gefühl für Einsamkeit und schob es auf die Tatsache, dass ich zu der Zeit meinen Freund nicht so oft hatte sehen können. Irgendwann traf ich ihn dann endlich - aber das Gefühl blieb. Ich versuche wirklich, es los zu werden, versuche Dinge zu tun die mir Spaß machen, aber mir macht in letzter Zeit nichts mehr Spaß. Wenn ich mich mit Freundinnen treffe spuken mir Gedanken durch den Kopf wie: "Niemand kennt dich wirklich. Niemand interessiert sich dafür, wie es dir geht. Du gehörst nicht dazu." Generell fühle ich mich wie ein Fremdkörper in der Gesellschaft.

Aber am meisten machen mir meine Gedanken über den Tod Angst. Sie kommen ganz unkontrolliert in mir hoch. Ich stehe am Bahhof und überlege mir genau, was ich in meinen Abschiedsbrief schreiben würde. Ich stelle mir vor wie es ist zu sterben, zu verbluten oder Tabletten zu nehmen. Einfach damit ich diesem Gefühl entfliehen kann. Damit das endlich aufhört.

Meine Zukunftsträume berühren mich nicht mehr. Der Gedanke an meinen Traumberuf, an Hamburg, vielleicht irgendwann mal Kinder zu haben - alles weg. Es ist mir einfach egal geworden. Ich weiß nicht, mit wem ich darüber reden soll. Ich schäme mich so, weil ich so undankbar bin für das, was ich habe. Und als ich versucht habe mich meinem Freund an zu vertrauen hat er nur gemeint, ich würde unglücklich sein mit Unzufriedenheit verwechseln, dass ich mir einfach noch mehr vom Leben erhoffe. Aber ich glaube, er hat das nicht wirklich verstanden. Ich will nicht mehr vom Leben, ich will irgendwie... weniger. Ich weiß, dass ich mit jemanden darüber reden müsste, aber ich hab Angst dass man mich für Aufmerksamkeitsgeil hällt.

Oje, ich hoffe jemand macht sich überhaupt die Mühe das alles zu lesen. Vielen Dank schon mal im Vorraus!

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Hallo Chippocat, das hörte sich schon ein wenig schlimm an. Ich denke die beste und einfachste Lösung für dein Problem ist ein Psychologe. Ich denke das was dir fehlt ist ein glücklicher Erfolg im leben, z.b. der Start deines Traumjobs oder mal ein Urlaub mit deinem Freund / deiner Familie.

Es kann viele Ursachen haben. Und nein du hast keine Aufmerksamkeit Störung.

Nimm den Rat mit dem Psychologen ernst, das ist nichts schlimmes.

Schönen Abend noch.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß, Spectre007

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Dreiste Abzocke !!!

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Ich empfehle dir das Elephone P8

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Da du noch 17 bist wird das wenn übrrhaubt ins erziehungsregister eingetragen was bei der jobsuche nicht verlangt wird. Beindeinem 24 Lebensjahr werden dort alle deine Einträge gelöscht. Solltest du zu einer Jugendstrafe (mindestens 6 Monate Jugend Haft) dann bist du vorbestraft und somit steht es im Bundeszentralregister

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In erster Linie würde die höchste terror Stufe ausgerufen

Die Bundeswehr und die GSG9 würden den Fall Übernehmen
Die Bundespolizei würde ganz Berlin abriegeln

Nachbarstaaten würden eventuell das Militär zu Hilfe schicken

So genau kann man das nicht sagen die werden da Notfall Pläne haben

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Es kann sein, das sie jemanden suchen der dir âhnlich sieht, und desshalb auf Nummer sicher gehen.
Das die die ausweissaten an die Dienststelle übermitteln liegt daran, das sie somit deine Daten abfragen können (Einwohner meldeamt, Polizei Register...) und den Ausweis auf Echtheit überpgüfen können.

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Hallo,

du meinst wahrscheinlich folgendes, bist aber als nicht Geschäfts treibender nicht davon betroffen.

Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:1.

den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3.

soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4.

das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5.

soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben übera)

die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b)

die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c)

die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.

in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7.

bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt

Schönen abend noch.
Ich hoffe ich konnte helfen.

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Ja so ist es in manchen Google earth Bereichen z.b. München in 3D

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Der Beschluss ist sofort wirksam

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