Darf die Polizei einen Mann erschießen um die Polizistin im Zweifel zu retten?
https://www.youtube.com/watch?v=4i86SUNFFzs&ab_channel=InsideEdition
Der Mann ist 36 Jahre und wurde erschossen von dem Partner, da er die Polizeibeamtin aus seinem Auto heraus mit einer Schusswaffe bedrohte und hätte jederzeit abdrücken kann. Der begleitende Polizist hat den Täter ohne zu zögern durch die Windschutzscheibe durch erschossen.
Es stellte sich heraus dass der Mann bereits einen 88 jährigen Mann zuvor ermordet hat.
7 Antworten
Ja, diese Schussabgabe war definitiv gerechtfertigt/berechtigt. Dies gilt nicht „nur“, wenn Leib & Leben des Einsatzpartners (m/w) akut gefährdet wird/ist, sondern selbstverständlich auch bezüglich jeder Person, deren Leben durch einen Aggressor in solcher o.ä. Weise akut gefährdet wird/ist.
im umgekehrten Fall wenn eine Frau die Täterin wäre und ein Mann da bedroht worden wäre, glaube ich nicht dass sofort abgedrückt werden würde .. das ist dann wieder das Frauen vor sowas eher verschont werden als Männer.
Dieser Behauptung widerspreche ich (auch) aus eig. berufl. Erfahrung. Ob eine Gefahrenquelle männlich oder weiblich ist, ist absolut irrelevant. Relevant ist, ob akute Gefahr für Leib & Leben besteht; ist dies der Fall, wird die Gefahrenquelle mittels Schussabgabe ausser Gefecht gesetzt/eliminiert und zwar unabhängig des Geschlechts.
Natürlich war diese Aktion rechtens!
Es handelte sich hierbei um Notwehr! Zum einem hat der Mann im Auto ohne jeglichen Zweifel versucht die Polizistin mit seiner Pistole zu erschiessen, zum anderen hat der Partner der Polizistin den Tod seiner Kollegin verhindert und möglicherweise auch seinen eigenen Tod!
Polizisten sind durchaus dazu befugt, einen Schuss auf die verdächtige Person abzugeben, wenn die Person das Leben der Polizeibeamten oder das von unbeteiligten Außenstehenden Personen bedroht.
Das war in dem Fall zweifelsfrei zu erkennen! Daher war der Schuss von dem Kollegen der Polizistin völlig legitim!
im umgekehrten Fall wenn eine Frau die Täterin wäre und ein Mann da bedroht worden wäre, glaube ich nicht dass sofort abgedrückt werden würde .. das ist dann wieder das Frauen vor sowas eher verschont werden als Männer.
Das glaube ich bei professionellen Polizisten nicht, sie trennen Arbeit, Notwehr und Mitleid, das müssen sie auch bei Frauen, denn sonst riskieren sie den Tod ihres Arbeitspartners und ihren eigenen.
In Notwehr darf nicht gezögert werden und an solche Gedanken Zeit verschwendet werden, es geht um Sekunden.
Dieser Mörder hat noch einen anderen Mann erschossen, wirklich schlimm.
Besser, bevor der Mann "abdrücken" kann. Auf was soll die Polizei denn warten?!
Ja darf sie
im umgekehrten Fall wenn eine Frau die Täterin wäre und ein Mann da bedroht worden wäre, glaube ich nicht dass sofort abgedrückt werden würde .. das ist dann wieder das Frauen vor sowas eher verschont werden als Männer.