Darf die GEZ Daten von Einwohnermeldeämtern abgreifen?
Und kann man das nach der neuen DSGVO verhindern?
7 Antworten
Art 6 b DSGVO
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
Mein NEIN bezieht sich auf die Frage, ob man etwas dagegen tun kann - sorry
Die Meldeämter sind zum einen gesetzlich verpflichtet, jede Änderung bei einer gemeldeten Person (z. B. Umzug, Namensänderung, Tod) an den Beitragsservice zu melden.
Zum anderen gibt es in diesem Jahr eine gesetzlich vorgeschriebene Datenübermittlung aller gemeldedeten Personen durch die Meldeämter an den Beitragsservice.
Die DSGVO hat hier nichts geändert, weil auch danach gesetzlich geregelte Datenübermittlungen ausdrücklich zulässig sind.
ja, die tun das - aber nach normal rechtlichen Maßstäben, also gepaart mit ehtischen, moralischen und menschlichen Kriterien, ist das so nicht haltbar... deshalb wird das ja auch im ersten Anlauf immer abgestritten bzw. geleugnet
aber Fakt ist, daß zumindest die Chefs dieser Medienlandschaft ihren Gürtel etwas enger schnallen müßten, gäbe es dieses Instrument, was du da abfrägst, nicht..., ganz einfach, weil dann die Millionen nicht so fließen würden...
Hallo.
Nein nicht Abgreifen für Zentrale Einzugszentrale sogar vorgesehen.
Das ist Vorgeschrieben.
Mit Gruß
Bley 1914
Die GEZ gibt es nicht mehr, also fragt sie auch nix ab.
Ähm im Link steht "ja"?