Darf die freundin meiner Tochter zu uns ziehen?
Die Freundin meiner Tochter (12) ist seit 2 Jahren magersuchtig und möchte zu uns ziehen. Meiner Tochter erklärte sie, dass es wegen ihrer Familie sei. Sie hasse sie so stark, dass sie alles geben würde um auszuziehen. Da sie Zuhause ja nicht geschlagen wird oder so weiß ich nicht ob sie trotzdem zu uns ziehen kann. Was denkt IHR? Die Situation ist so, dass laut meiner Tochter so, sie gar keine Privatsphäre hat, also die Mutter jedenfalls ihr Zimmer sorgfältig durchkommt, ihre Emails liest und ihr nicht erlaubt die Zimmertür zu schließen. Sie hat alle Schlüssel im Haus versteckt, und dazu kommt, dass ihre Brüder bevorzugt werden, also die Mutter nur Sachen für die Brüder kauft, und sie es dann verstecken, damit sie es nicht mitbekommt, und sie alle das mädchen mobben und anderen Leuten lügen über sie verbreiten. Der Vater sagt laut meiner Tochter immer Sachen wie: "wieso musst du immer alles kaputtmachen", oder "wie schlimm muss ein Mensch sein um so zu sein wie du". Und das alles nicht nur seitdem sie die ES hat. Denkt ihr, dass sie zu uns ziehen kann?
20 Antworten
Nein, nein und nein.
Es ist zwar nett von euch aber ich könnt euch nicht um eine Magersüchtige kümmern - das geht einfach nicht.
Das Mädchen muss/kann z.B. in eine Wohngruppe für Essgestörte.
Im Rahmen eines Urlaubsaufenthaltes kann das Mädchen zeitlich begrenzt zu Ihrer Tochter ziehen. Aber fest umziehen geht natürlich gesetzlich nicht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei den Eltern. Pflegekinder darf man auch nicht ohne Beteiligung des Jugendamtes bei sich aufnehmen - und als solches Verhältnis würde ja eine Aufnahme auf Dauer hinauslaufen.
- sind die Eltern damit einverstanden?
- Wer bezahlt die gesamten Zusatzkosten?
- Ist sie in einer Therapie?
Ich wundere mich jetzt ehrlich gesagt, dass Du hier solch eine Frage stellst. Wie alt bist Du eigentlich? Du bist Mutter einer 12 jährigen Tochter und fragst allen Ernstes hier, ob Du die 12 jährige Freundin Deiner Tochter bei Dir aufnehmen kannst. Sie ist magersüchtig und hat somit eine schwere psychische Krankheit.
Ihre Eltern sind allein für sie verantwortlich und müssen sich um Therapie, Jugendamt usw. kümmern, nicht Du!
Was die Eltern des magersüchtigen Mädchens laut ihrer Aussage zu ihr sagen, das kannst Du bzw wir hier nicht beurteilen und schon gar nicht bewerten. Das hier ist ein Laienforum.
Wenn das der Text einer Mutter mit 12jährigem Kind ist, fress ich nen Besen :-D
Weißt Du, das sind unhaltbare Zustände! Du machst Dich eventuell strafbar, ist Dir das eigentlich bewusst? Magersucht kann man nicht mal so nebenbei mit etwas mehr Zuwendung, gutem Essen und Kuschelecke beheben. Das gehört in die Hände von Fachleuten, sprich Ärzte und Psychologen. Das Leben des Mädchens steht auf dem Spiel. Wende Dich meinetwegen an das Jugendamt oder notfalls die Polizei. Du darfst auf keinen Fall das Mädchen einfach bei Dir behalten. Gehe zusammen mit dem Kind und deren Eltern zum Amt. So würde ich das machen. Alles Gute!
Klar, bist 40, gehst zur Schule und hast 3 Klassen übersprungen, weswegen du jetzt Probleme mit Mathe hast.
Irgendwas stimmt mit deinem Profil nicht.
Tja, ist schwer zu sagen mit diesem Profil, ist nichts drauf zu sehen...aber glaubwürdig ist das alles nicht! :-(
Du hast die wesentlichen informationen vergessen? Daß du mit dem Mädchen und mit den Eltern gesprochen hast und daß die Eltern bereits ihr Einverständis gegeben haben? Statt dessen schreibst du, "laut meiner Tochter". Wer soll das glauben...
Alle Erziehungsberechtigten der Freundin müssten da zustimmen, dann wäre das möglich. Naheliegender wäre aber wohl zunächst das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen, ggf. auch mit eurer Unterstützung.
Also, ich bin 40 Jahre alt, und ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich auch mit dem Mädchen geredet habe, und sie mir versichert hat, dass das alles wahr ist und, dass sie lieber zu uns kommen möchte. Ich habe mit den Eltern geredet, heute, und sie hätten kein Problem damit, dass das Mädchen zu uns kommt, weil sie es satt hätten mit ihr unter einem Dach zu leben.