Darf der Vermieter Zugang zum Verstärker verweigern?

4 Antworten

Welchen Anbieter du wählst ist deine Sache, das geht den Vermieter gar nichts an. Du bezahlst ja schließlich oder ist das in der Miete inkludiert?

BluWob 
Fragesteller
 11.09.2020, 15:36

Ja aber man braucht seine Unterschrift

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MarSusMar  11.09.2020, 15:43
@BluWob

Wofür????? Das du hast das Recht auf Internet. UND es gibt KEINE Vodafon Techniker das macht die Telekom, weil denen die Leitung gehört!

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Du kannst dir selbst einen Internetanbieter aussuchen, dagegen kann der Vermieter nichts machen.

Er muss den Techniker Zugang gewähren, der ist eh von der Telekom.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
BluWob 
Fragesteller
 11.09.2020, 15:34

Ne von vodafone...

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Wippich  11.09.2020, 15:35
@BluWob

Nein die lassen von Vodafone keinen ran der ist von der Telekom. Das bekommt Vodafone in Rechnung gestellt, die Mieten die Leitung ja von der Telekom.

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BluWob 
Fragesteller
 11.09.2020, 15:41
@Wippich

Falsch informiert ist genau anders rum

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knutschzwiebel  11.09.2020, 15:36

Das muss er natürlich nicht, schließlich hat er das Hausrecht für den Bereich in dem der Verstärker im Regelfall installiert ist. Dieser fällt in den seltensten Fällen in den Bereich des Mieters.

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Wippich  11.09.2020, 16:03
@knutschzwiebel

Als die das alles Installiert haben hat der Hausbesitzer sein Einverständnis gegeben.

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netzy  11.09.2020, 16:12
@knutschzwiebel

Dem Mieter mus er nicht...

Aber dem telekomtechniker muß er Zugang zum HÜP ermöglichen

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Ohne die Einwilligung des Eigentümers oder dessen Bevollmächtigten darf selbstverständlich niemand an dessen Eigentum. Der Eigentümer kann natürlich niemandem den Internetanbieter vorschreiben, darf aber sehr wohl den Zugang zu seinem Eigentum verwehren: das nennt man dann "Pech für dich".

BluWob 
Fragesteller
 11.09.2020, 15:42

Anwalt Seiten sagen was anderes

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knutschzwiebel  11.09.2020, 15:45
@BluWob

Dann hast du wohl nicht richtig gelesen. Du hast schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, wen Vermieter dazu zu zwingen, seinen Besitz (für den du keinerlei vertragliche Grundlage hast), einer fremden Person zugänglich zu machen. Das wäre ungefähr vergleichbar mit der Aufforderung deines Vermieters, ihm dein Handy zu geben, damit er da eine App installieren kann. Das ist selbstverständlich nicht möglich.

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netzy  11.09.2020, 15:48
@knutschzwiebel

Zum HÜP muss der Vermieter dem Techniker Zugang gewähren nicht dem Mieter...

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BluWob 
Fragesteller
 11.09.2020, 16:15
@knutschzwiebel

Hab mit Anwalt gerdet uch habe gewonnen gerade eben wuhuuuu

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