Darf der Vermieter auf unsere Kosten nach Auszug sanieren?

9 Antworten

Der Vermieter muss euch über seine notwendige Ersatzvornahme nicht in Kenntnis setzen noch euch eine Lösung suchen lassen, wenn ihr trotz Aufforderung weder euren eigenen Teppich entfernt habt, wozu ihr bei Rückgabe der Mietsache aus Rechtsgrund Rückbaupflicht verpflichtet wart noch eure wirksam geschuldeten Schönheitsreparaturen sachgerecht in mtllerer Art und Güte ausgeführt habt, obwohl sie durch Abnutzung fällig waren.

Da diese Verlangen keiner Schriftform bedurften, reicht es, wenn glaubhaft darlegt oder gar Zeugen benennt, die bestätigen, dass er euch unter konkreter Frostsetzung, etwa bis Mietende, dazu aufgefordert hat und es bis dahin nicht erledigt wurde.

Bliebe eine geringe Chance, das man den Aussagen des Vermieters und seiner Zeugen keinen Glauben schenkt oder keinen Gütervorschlag unterbreitet, weil ihr das wissen wollt und das Gericht auf erforderliche Inverzugsetzung durch den VM nicht erkennt, die ihr natürlich bestreiten werdet, und die Klage deswegen abweist.

Viel Glück :-O

Ach ja, selbstverständlich darf der VM gegen Eigenbelg seine Arbeitsstunden abrechnen.

G imager761

Ich würde mir die Antwort von imager genau durchlesen und dann entsprechend handeln oder einigen.

Oder Ihr nehmt Euch einen Anwalt und dann kann aber das passieren was imager geschrieben hat.


Die Wohnung muss im ordentlichen sauberen Zustand übergeben werden. Das ist alles zur Übergabe..

Das hat aber überhaupt nichts mit zurückgelassenen Teppichen zu schaffen, da kann der Vermieter verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt wird.



wenn eine wohnung nach dem Auszug etwas verwohnter ist, dann is das normal, dafür zahlt ihr miete.

wenn ihr mutwillig etwas zerstört habt, dann muss das ein gericht klären, ob ihr die Schäden übernehmen müsst. und dann muss ein sachverständiger beauftragt werden. das geht ja jetz nich mehr.

denke nich das irgein richter euch jetz zahlen lassen würde.

Also nein, zahlt auf keinen fall. zur not geht zum anwalt

Es sollte eigentlich in eurem Mietvertrag stehen, was nach dem Auszug passieren soll - ihr hättet euch vermutlich darum kümmern müssen... (außer, es stand darin nix von Renovieren und HErstellung des ursprünglichen Zustandes ... hole dir am besten eine Rechtsberatung,,,

Der Vermieter wäre gehalten gewesen, euch eine Frist zu setzen, in welcher ihr evtl. Mängel hättet selbst beseitigen können bzw. dürfen. Hat er nicht, sondern ohne die Vorbedingung selbst gehandelt. Damit bleibt er auf diesen Kosten sitzen.

imager761  09.10.2016, 09:15

Wieder so eine vollmundige Aussage, die die Fallschilderung garnicht hergibt.

Woher weißt du, dass der VM nicht sagte: "Eurer Teppich muss aber noch weg, bevor ihr auszieht. Auch die Wände sind dann auch alle neu zu streichen".

Das wäre wirksame Inverzugsetzung mit Recht der Ersatzvornahme gewesen.

albatros  09.10.2016, 11:39
@imager761

Und woher weist du, dass es nicht genau so war wie ich schrieb? Bist du hier der Dr. Allwissend? Oder kannst du hellsehen? Oder ist es vielmehr Prinzip, dass du grundsätzlich alles in Frage stellst, was ich und einige andere User hier antworten oder kommentieren?