Darf der Stromkeller wo die Zähler sind abgeschlossen werden im Mehrfamilienhaus?

14 Antworten

der raum darf abgeschlossen sein, wenn sicehrgestellt ist, dass im fehler oder notfall der zutritt ermöglicht wird.

in der regel reicht hier aus, dass ein hausmeister oder hausverwalter vorhanden ist, dessen rufnummer bekannt ist, bzw. der im hause wohnt, und den schlüssel inne hat.

ich hab auch in diversen häusern schon gesehen, dass der schlüssel für den zählerraum bzw. heizungsraum in einem "bei gefahr scheibe einschalgen kasten" eingeschlossen ist. bisher jedenfalls scheint das zu funktioniren.

lg, Anna

Gemäß Urteil eines Amtsgerichtes und eines  Landgerichtes muss dem Mieter mindestens ein mal im Monat  ermöglicht werden, seinen Stromzähler abzulesen.

Oft ist es so, dass über dem Zähler die Hauptsicherungen der jeweiligen Wohnung installiert sind. In solche Fällen muss logischerweise immer der Zugang möglich sein. Das ginge nur, wenn der  / jeder Mieter einen Schlüssel für die Raumtür oder er muss ständig nicht verschlossen sein.

Der Vermieter darf diesen Raum abschließen, aber als Mieter hat man auch das Recht seinen Zählerstand abzulesen.

In dem Fall sollte man einen Termin vereinbaren.

Um die Manipulation der Zähler durch unbefugte zu verhindern, natürlich.

Mieter haben allerdings das Recht etwa 1 x monatlich ihre Zähler abzulesen.

Das muß der Vermieter, wie auch immer, ermöglichen.

Sind auch die Sicherungen in diesem Keller oder hat die jeder Mieter in der Wohnung?

Ja, ist bei uns auch so. Muss ja nicht jeder sehen, was ich für einen Verbrauch habe. Und wenn ich mal einen Zwischenstand brauche, dann geht der Hausmeister (Facility Manager lol) mit mir runter und gut ist.