Darf der Nachbar den Grenzzaun ohne weiteres abbauen?
Auf einem Betonsockel steht seit 40 Jahren ein Spriegelzaun genau auf der gemeinsamen Grenze. Der neue Nachbar, der das Haus kaufte, ließ eine neue Vermessung der Grenze durchführen. Dabei wurde festgestellt, dass die Garageaußenwand des Nachbarn, an der der Zaun befestigt ist, um 4 cm von der tatsächlichen Grenze zu seinen Ungunsten zurückspringt. Es war wohl ein Fehler der Baufirma des Erstbesitzers. Nun argumentiert der neue Nachbar: Wenn die Grenze eigentlich um 4 cm verschoben ist, gehört der Zaun mir und ich kann ihn abbauen.Darf der Nachbar den Zaun ohne weiters abbauen?
1 Antwort
Ach diese Erbsenzähler pissen mich an!!! Theoretisch kann er die 4 cm des zaunes abschliefen oder so. Aber er darf den Zaun nicht kaputtmachen oder so solange es dein eigentum ist. Wenn er den Zaun abbaut muss er alle bretter etc. ordentlich an dich übergeben !!
Das kann ich dir nicht genau sagen. Aber wie gesagt... Lass dich nicht runterkriegen!
Neue Vermessung ergab: Der Zaun wurde vor Jahrzehnten gebaut, aber aus seinem Grund. Einspruch wurde damals vom Vorbestizer nicht erhoben oder es geschah einvernehmlich, sonst wurde der Zaun wohl nicht mehr da stehen.
Und mich erst, ein Wahnsinn...Danke! Ich glaube nicht einmal das darf er.