Darf der Musiker bei Terminausfall trotzdem eine Gage verlangen?

5 Antworten

Also, Ihr seid schon eine muntere Hochzeitsgesellschaft. Da wird ein Musiker veräppekt und nur weil die Familie planlos agiert.

Auweia, fast zwei Wochen vorher. Also, hättet Ihr eine Reise gebucht oder ein Hotel dann könntet Ihr aber ´mit Storno Kosten von 80% kalkulieren,

Aber keine Angst, Ihr müsst dem "veräppelten" Musiker nichts bezahlten, Der war so fair und hat Euch vertraut. Anstatt hier mit Dingen zu vergleichen die nichts damit zu tun haben, solltet Ihr wenigstens so fair sein und ihm eine kleine Entschädigung zahlen,

Wie würdest Du Dich denn fühlen wenn Du der Musiker wärst und so kurzfristig keinen Auftritt mehr bekommen kannst. Man o Man, so eine Einstellung regt mich auf

Guppy194  29.08.2012, 17:44

stimme Dir zu, bin aber der Ansicht, dass der Musiker auf die Einhaltung des Vertrages (auch mündlich) vertrauen konnte und - falls er einen anderen Auftritt nicht angenommen hat - Schadensersatzanspruch hat.

Guppy194  29.08.2012, 17:45

hoffentlich haben die Verwandten nicht auch noch einen anderen Bräutigam bestellt.

madquad  29.08.2012, 17:46
@Guppy194

Der war genial...:-)))))))))))))

iMaLady 
Fragesteller
 29.08.2012, 17:51

ja das denke ich mir in meinem Beruf auch ständig, warum sich meine Kunden mit mir andauernd Termine ausmachen, und dann einfach nicht kommen!! Und von 20 Terminen fällt jedoch die Hälfte aus, komisch hierbei schämt sich wohl auch keiner, dass ich vlt sogar um 20 Uhr Abends extra ins Büro fahre, nur um meinen Kunden zu beraten, der dann im Endeffekt eh nicht auftaucht. So ist halt das Geschäft! Damit muss man rechnen. Aber darum geht es hier nicht, weil meine Mutter niemanden veräppelt hat, konnte sie ja nicht wissen.

Und das ist nicht mit einer Reise zuvergleichen, weil bei einer Reise eine Buchung durchgeführt wird, und bei einem Musiker nicht. Diesen Job kannst du mit meinen Job vergleichen, als Freiberufler ist es auch schwer Geld zu verdienen.

Die Frage ist ja nur, darf er das rechtlich verrechnen, weil ich in meiner Branche darf man es schließlich nicht. Einen Vertrag gibt es ja auch nicht!

Danke für deine Antwort

iMaLady 
Fragesteller
 29.08.2012, 17:53
@iMaLady

woow.. und dachte man bekommt hier anständige Kommentare...

TETTET  30.08.2012, 09:51
@iMaLady

Natürlich gibt es einen Vertrag. Den habt ihr doch mündlich abgesprochen. Was hättet ihr denn gesagt, wenn dem engagierten Musiker kurz vorher einfällt, dass er keinen Bock hat. Dem Musiker entsteht durch euren Rücktritt vom Vertrag ein Schaden, den ihr natürlich ersetzen müsst.

nun, es gilt wohl der Grundsatz: pacta sunt servanda = Verträge müssen eingehalten werden. Ist dem Musiker tatsächlich ein Schaden entstanden, da er einen anderen Auftritt nicht wahrgenommen hat, dann gilt § 252 BGB:

Entgangener Gewinn

Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. .

Ich denke es ist einfach eine Frage der Anständigkeit - selbst wenn Ihnen diese leider nicht zuteil wird. Es ist wirklich ein harter Job, weil man als Musiker nicht 7 Tage die Woche fürs Einkommen nutzen kann, sondern Musik eher am Wochenende verlangt wird. Wenn ich als Musikerin 5 anderen möglichen Kunden absage, weil ich Ihnen den Auftritt (und sei es nur mündlich) versprochen und den Termin für SIe reserviert habe (und das auch fairerweise einhalte) ist es in dieser kurzen Zeit fast unmöglich noch einen Gig zu zu bekommen (die Anfragen kommen meist Monate im Voraus).

Wie wäre es denn andersherum: Sie buchen mich mündlich für die Hochzeitsfeier und ich sage Ihnen 2 Wochen vorher ab, weil ein anderer Kunde mehr Gage geboten hat? Das wäre auch nicht schön, denn Sie finden so kurz vor dem Termin nur sehr schwer Ersatz.

Eine Abschlagszahlung von 25% fände ich da das Mindeste was angemessen wäre. Nicht weil es rechtlich fundiert ist, sondern einfach aus Wertschätzung für die Zuverlässigkeit des Geschäftspartners.

Ja klar...du bezahlst ja auch deine reise wenn du eine Woche vorher doch nicht fliegst.

Noch ergänzend

Du schreibst in der Frage "Termin verschoben" .... aber wo wurde den hier der Termin verschoben... ihr habt nur den Musiker verschoben.

Du schreibst "2 Wochen"

Aber dann schreibst Du meine Mutter heiratet in 1 ein halb Wochen und hat erst gestern abgesagt... Das sind keine 2 Wochen.

das mal so nebenbei festgestellt

iMaLady 
Fragesteller
 29.08.2012, 18:06

wann habe ich geschrieben "Termin verschoben"? Im Titel steht gerade mal Terminausfall, und ja für den Musiker ist es ein Terminausfall! Und auch nicht der Musiker wurde verschoben, es wurde hier nichts verschoben, das würde ja sonst bedeuten, das der Musiker einen neuen Termin mit uns hätte...

Und ja deshalb die Betonung auch auf FAST (zwei Wochen) sind genause 1 ein halb Wochen its the same nur mal so nebenbei bemerkt