Darf der Mieter für einen nicht vertraglich erwähnten KZF- Stellplatz die Miete um 15 % kürzen?

15 Antworten

Der Stellplatz ist nicht Bestandteil der Mietsache, somit ist auch keine Mietminderung möglich. Wenn überhaupt, muss sich der Mieter auf andere Art recht verschaffen. Wäre ich VM, würde ich die volle Miete verlangen, soweit als nötig, auch rückwirkend einfordern, oder als Alternative die Kündigung androhen bzw. die Sache einem Anwalt zu übergeben. Der Anwaltsgebühren wegen, muss man wissen, da steht eine Jahreskaltmiete als Streitwert zu Debatte.

Wobei man damit, wenn es hart würde, den Mieter noch nicht los wäre. Eine Fristlose Kündigung ist erst möglich, wenn der Mieter 2 volle Mieten im Rückstand ist.

Der Stellplatz ist ausweislich des Wohnungsmietvertrages nicht Bestandteil der Mietsache. Die mündliche Zuweisung eines Stellplatzes ist unter 2 Aspekten zu betrachten: 1. es gibt im Grundstück nummerierte, eingegrenzte Stellplätze, die vom Vermieter einzelnen Wohnungen zugeordnet und damit Bestandteil der Mietsache sind. 2. Es gibt im Grundstück Stellplätze, die zwar zur Verfügung der Mieter stehen aber nicht bestimmten Wohnungen zu geordnet sind. Auch eine Mischform beider Stellplatzarten ist möglich. Diese unter 2. bezeichneten Stellplätze können dennoch vom Vermieter an Mieter vergeben werden. Dabei kann der Vermieter Mietkosten neben der Miete vom Mieter erheben. Diese mündliche oder schriftliche Zuweisung eines Stellplatzes neben dem Mietvertrag erfüllt die Bedingungen eines separaten, gewerblichen Mietvertrages. Wurde wie hier zwar der Vertrag in Kraft gesetzt aber vom Vermieter keine Miete für die Nutzung des Stellplatzes eingefordert, so hat der Mieter kein Recht, die Miete des Wohnungsmietvertrages zu kürzen, wenn der Stellplatz nicht benutzbar ist. Der Mieter kann aber gegenüber dem Vermieter einen Schadensersatz infolge der Nichtnutzbarkeit einfordern, wenn dem Mieter tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Frohes Fest!

eine Mietminderung kann nur dann erfolgen, wenn ein Mangel vorhanden ist, der nach Aufforderung zur Beseitigung immer noch vorhanden ist! wenn also im Mietvertrag kein Stellplatz eingetragen ist wird also auch keine Miete dafür angerechnet. Folglich kann natürlich auch keine Kürzung vorgenommen werden! Vermutlich wirst du nicht um juristischen Beistand vorbei kommen! sollten sich die Kürzungen auf 2 Kaltmieten addieren, kannst du dem Mieter fristlos kündigen!!

Hmm, mündliche Vereinbarungen sind genauso gültig!!!! Sorry, aber würde nicht anders handeln.

Wobei 15 Prozent ziemlich hoch sind.

15% für einen Stellplatz scheint mit zu hoch. Dass der Stellplatz nicht im Mietvertrag erwähnt ist, macht in diesem Fall nichts, da niemand bestreitet, dass der Mieter auf diesen Stellplatz einen Anspruch hat. Wende dich an den Haus- und Grundbesitzerverein, die können die zuverlässig beraten.

397kg  24.12.2011, 14:03

Der Vermieter bestreitet das. Siehe Fragestellung.

Maeldae  24.12.2011, 16:18
@397kg

Er wurde aber mündlich zugewiesen

Was bestreitet der Vermieter? Siehe Zitat.