Darf der lehrer sich in der Freizeit der Schüler einmischen, wenn sie zum Beispiel rauchen?
Hi! Ich meine mich damit nicht oder andere aber wenn: in den Ferien oder Wochenende rauchen bzw. Dampfen Schüler ( die noch nicht volljährig sind) und ein lehrer kommt vorbei und sieht sie. Er unterrichtet sie auch ein Fach. Meine frage: darf er dann ihre Eltern anrufen, sie bestrafen, ein Verweis geben oder eine Seite mit ,, warum rauchen tödlich ist" zum aufschreiben aufgeben? Ich hoffe meine frage ist verständlich.
Danke voraus!
11 Antworten
Bestrafen darf er sie zwar nicht aber er kann und darf durchaus die Eltern informieren.
Er würde wahrscheinlich das Gespräch suchen und den Eltern vielleicht bescheid geben glaube nicht das es was bringen würde während der Ferien (auch unabhängig von Ferien außerhalb der Schule).
wäre zu erwarten. immerhin ist das ein pädagoge und der darf auch mal tipps geben. zwingen kann er sie nicht. höchstens die polizei rufen
Es ist Minderjährigen so oder so verboten in der Öffentlichkeit zu rauchen. Mal abgesehen, dass es ungesund ist.
In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz unter anderem, ab welchem Alter Zigaretten und Alkohol verkauft und in der Öffentlichkeit konsumiert werden dürfen. Dort steht: Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten, Tabakwaren zu erwerben und/oder in der Öffentlichkeit zu rauchen.
FALSCH! Die ABGABE UND DAS GESTATTEN DES kONSUMS ist verboten, nicht aber der Konsum selbst.
Ich würde das mal richtig lesen, du Genie. Da steht nämlich drin, dass das Rauchen minderjähriger verboten ist.
Ziemlich viel Meinung für so wenig Ahnung. Die Antwort von @sunnymarie32 ist korrekt. Sowohl der Kauf als auch der Konsum sind für Minderjährige nicht verboten, nur der Verkäufer oder der Kneipenbesitzer, den den Jugendlichen das Rauchen gestattet, könnte Probleme mit dem Gesetz bekommen.
Ich würde das mal richtig lesen, du Genie.
Das Kompliment geb ich gerne zurück "darf ihnen nicht gestattet werden" steht da. Ich als Erwachsener darf nicht sagen: Ihjr könnt hier rauchen. Der Lehrer darf nicht sagen: Klar, hier ist die Raucherecke, da könnt ihr. Wenn sich aber ein Jugendlicher im Park oder auf der Straße eine Zigarette anmacht begeht ert mal niemand eine Ordnungswidrigkeit oder macht sonst etwas strafbares.
Das Jugenschutzgesettz richtet sich gar nicht an die Jugendlichen selbst, sonder an die, die mit Jugendlichen zu tun haben.
Ja, er kann die Eltern informieren
Das ist so formuliert falsch. Dem Minderjährigen selbst ist das Rauchen (auch in der Öffentlichkeit) nicht verboten.