Darf der lehrer sich in der Freizeit der Schüler einmischen, wenn sie zum Beispiel rauchen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bestrafen darf er sie zwar nicht aber er kann und darf durchaus die Eltern informieren.

Er würde wahrscheinlich das Gespräch suchen und den Eltern vielleicht bescheid geben glaube nicht das es was bringen würde während der Ferien (auch unabhängig von Ferien außerhalb der Schule).

wäre zu erwarten. immerhin ist das ein pädagoge und der darf auch mal tipps geben. zwingen kann er sie nicht. höchstens die polizei rufen

Es ist Minderjährigen so oder so verboten in der Öffentlichkeit zu rauchen. Mal abgesehen, dass es ungesund ist.

Stadewaeldchen  12.10.2019, 22:39
Es ist Minderjährigen so oder so verboten in der Öffentlichkeit zu rauchen.

Das ist so formuliert falsch. Dem Minderjährigen selbst ist das Rauchen (auch in der Öffentlichkeit) nicht verboten.

1
YukiBe  12.10.2019, 22:41
@Stadewaeldchen

In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz unter anderem, ab welchem Alter Zigaretten und Alkohol verkauft und in der Öffentlichkeit konsumiert werden dürfen. Dort steht: Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten, Tabakwaren zu erwerben und/oder in der Öffentlichkeit zu rauchen.

0
sunnymarie32  12.10.2019, 23:05
@YukiBe

FALSCH! Die ABGABE UND DAS GESTATTEN DES kONSUMS ist verboten, nicht aber der Konsum selbst.

1
YukiBe  13.10.2019, 00:25
@Stadewaeldchen

Ich würde das mal richtig lesen, du Genie. Da steht nämlich drin, dass das Rauchen minderjähriger verboten ist.

0
PraefectusUrbi  13.10.2019, 03:54
@YukiBe

Ziemlich viel Meinung für so wenig Ahnung. Die Antwort von @sunnymarie32 ist korrekt. Sowohl der Kauf als auch der Konsum sind für Minderjährige nicht verboten, nur der Verkäufer oder der Kneipenbesitzer, den den Jugendlichen das Rauchen gestattet, könnte Probleme mit dem Gesetz bekommen.

1
Stadewaeldchen  13.10.2019, 08:03
@YukiBe
Ich würde das mal richtig lesen, du Genie.

Das Kompliment geb ich gerne zurück "darf ihnen nicht gestattet werden" steht da. Ich als Erwachsener darf nicht sagen: Ihjr könnt hier rauchen. Der Lehrer darf nicht sagen: Klar, hier ist die Raucherecke, da könnt ihr. Wenn sich aber ein Jugendlicher im Park oder auf der Straße eine Zigarette anmacht begeht ert mal niemand eine Ordnungswidrigkeit oder macht sonst etwas strafbares.

Das Jugenschutzgesettz richtet sich gar nicht an die Jugendlichen selbst, sonder an die, die mit Jugendlichen zu tun haben.

1