Darf der Griff vom Fenster im Treppenhaus entfernt werden?

4 Antworten

Natürlich nein

Man müsste um dies konkreter zu sagen die genauen Gegebenheiten näher betrachten - Besitzer - Belüftung des Treppenhauses usw. und natürlich auch wer es gewesen ist.

Ich würde aber behaupten, dass wenn ein Fenster vorhanden ist, welches man öffenen kann, es dann auch dafür vorgesehen ist und dass du als Wohnungsbesitzer (auch mieter sind Wohnungsbesitzer per Vertrag nur eben nicht eigentümer) das Recht hast dieses auch zu nutzen.

Es geht nicht nur im frische Luft, sondern auch um Schimmelvermeidung.

LÖSUNG:

Kauf dir einen Griff im Baumarkt und setze diesen nur zum öffnen auf und entferne ihn danach wieder. So kannst du Lüften so oft du willst.

Dürfen hin oder her, da wär ich so frei und würds einfach mit nem übrigen Fenstergriff öffnen ... Großer Schlitzschraubendreher geht auch.


ein mieter hat nicht das recht da was abzuschrauben