Darf der Bildungsträger ohne meine Einverständnisse an die Agentur für Arbeit eine Ermahnung schreiben?
Bildungsträger, Umschulung , Fehlzeiten , Ermahnung,
4 Antworten
Wenn der Bildungsträger die Arbeitsagentur ermahnen will geht dich das nichts an. Solltest du meinen, dass du vom Bildungsträger emahnt wurdest, ist der Bildungsträger sogar in der Pflicht, dies der Arbeitsagentur mitzuteilen. Denn die bezahlen das Ganze ja und wollen wissen, ob du da wie vereinbart teilnimmst.
Die Arbeitsagentur ist der Auftraggeber für den Bildungsträger.
"Wer zahlt, schafft an"
Die Bildungsträger sind sogar verpflichtet Anwesenheitslisten zu führen und zeitnah an die BA zu übermitteln.
Sonst ist dieser lukrative Geschäftszweig schnell beendet.
Natürlich darf er. Schließlich zahlt die BA den Spaß.
Klar, du wirst es der Agentur für Arbeit wohl kaum mitteilen.;)
Dann solltest du dir mal sämtliche AGB durchlesen und was du bisher so unterzeichnet/ zur Kenntnis genommen hast. Er kann/ wird und sollte der AfA das mitteilen.
Die Ironie kannst du dir schenken. Finde es nicht gut, dass es Bürger wie dich gibt. Schmarotzer und Faulenzer bringen nichts.
Ich habe doch recht auf Datenschutz