Umschulung ihk wegen Fehlzeiten zu prüfung nicht zugelassen was tun?

6 Antworten

Und wenn ihk zu prüfung nicht zulässt muss man denn gesamte kosten denn kostenträger zurück zahlen und kann man alg1 'kürzung bekommen weil bildunggutschein.ist von.Agentur für Arbeit

Na wenn Du die Krankschreibungen hast, legst Du sie vor. Wenn Du keine hast hm... das wäre dann blaumachen.

Nein, keine Chance.

Laut IHK ist  in der Regel nur 10-12 % Fehlzeit erlaubt.

50% sind definitiv too much.

Wie sind Deine Noten in der Zwischenprüfung gewesen und auch Deine Schulnoten?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe zwei Umschulungen erfolgreich abgeschlossen.
tehlike87 
Fragesteller
 09.04.2017, 18:54

wir machen kein zwischen prüfung

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johnnymcmuff  09.04.2017, 18:56
@tehlike87

Aber Klausuren schreibt man und Noten bekommt man auch und  wie  sind  die Noten?

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tehlike87 
Fragesteller
 09.04.2017, 19:00

die sind gut ihk schreibt ja wegen fehlzeiten wird man nicht zugelassen wenn mann es bessert glaub kann man.prüfung machem

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johnnymcmuff  09.04.2017, 19:03
@tehlike87

Was sagt denn die Umschulungstätte oder der Kostenträger zu Alternativen wie z.B. 1/2 Jahr Verlängerung?

Das solltest Du mit Umschulungstätte und Kostenträger klären.

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tehlike87 
Fragesteller
 09.04.2017, 19:05

muss ich mal fragen.danke

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tehlike87 
Fragesteller
 09.04.2017, 19:14

und wenn ihk nicht zu prüfung zulässt muss man denn.kostenträger das gesamte Umschulung geld zurück zahlen und kann man alg 1 kürzung bekommen.gar gestrichen werden

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johnnymcmuff  09.04.2017, 20:14
@tehlike87

Bei Abbruch kann es durchaus sein das man zumindest einen Teil der Kosten trägt.

Kommt auch bestimmt darauf an, was die Fehlzeiten verursacht hat.

Unfall, OP, usw. das ist ja ok.

Aber 50 % Fehlzeiten bei normalen Krankschreibungen lässt eher vermuten, dass Jemand keine Lust hat.

Seit wann ist die Maßnahme, wie lange sollte sie gehen?

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Du kannst nur noch   hoffen das du  die fehlende zeit  weitermachen kannst den nur dann kannst du zugelassen werden.Wen du Jedes mal einen Krankenschein eingereicht hast musst du aber nicht die Umschulung Bezahlen,Also  musst du erst mal mit deinem kosten träger reden und den überzeugen das weiter zu bezahlen und dann mit dem  Umschwungs träger das er dich weitermachen lässt.

Die Reglung bei azubis lautet wer 6 Monate fehlt auch wegen Krankheiten wird nicht zugelassen.Sondern erst wen er die 6 Monate  noch    gemacht hat.

Dir fehlen aber 12 Monate und da ist sicher einiges dabei was du nicht weis aber wichtig für die Prüfung ist den es werden  zb ja auch Sachen aus der Praxis gefragt werden.Auch dürften dir vermutlich einiges an Schulungen fehlen.!

Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund du krank warst und ob du AUB hast oder nicht. Bei 50 % Fehlzeit wird die Kammer nicht davon ausgehen, dass du all den notwendigen theoretischen und praktischen Inhalt gelernt hast. 

Oder kannst du es belegen, dass du die fehlenden Inhalte auf- und nachholen konntest?

derhandkuss  09.04.2017, 18:26

Rein theoretisch kann der Träger, der hier die Umschulung durchgeführt hat, der IHK gegenüber bescheinigen, dass alle Prüfungsinhalte dennoch vermittelt werden konnten.

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Appelmus  09.04.2017, 18:28
@derhandkuss

Sofern die Umschulung bei einem Träger stattfand könnte er es. Nur woher soll er es wissen? Der Träger wird gegenüber dem Kostenträger verdammt blöd dastehen, sollte der Umschüler trotz Empfehlung dennoch durch die Prüfung krachen. Das riskiert niemand. Ein Träger bietet dem Ausgefallenen ebenfalls keinen zusätzlichen Unterricht an, um den versäumten Stoff nachzuholen. Das muss der Umschüler in Eigenregie übernehmen. Das gleiche Problem besteht bei der Berufsschule, sollte es eine betriebliche Ausbildung sein. Dann bleibt jedoch weiterhin der Betrieb.

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johnnymcmuff  09.04.2017, 18:27

10 % ist der Regelfall im Einzelfall kann es auch ein bisschen mehr sein, wenn der Prüfling entsprechend Vorergebnisse hat. 

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