Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Attest und unter diesen Umständen kündigen?

9 Antworten

wenn ein unbefristet angestellter arbeitnehmer in einem betrieb mit mehr als 10 arbeitnehmern länger als 6 monate beschäftigt ist, dann unterliegt er dem gesetzlichen kündigungsschutz (KüSchG). eine kündigung ist dann nur noch aus sozialen gründen gerechtfertigt. und an eine krankheitsbedingte kündigung stellt die rechtsprechung ganz besonders hohe hürden. mal eben so wegen einer oder ein paar krankheiten geht nicht. dafür ist eine sog. "zukunftsprognose" erforderlich, die entweder bei einer chronischen erkrankung oder bei mehrjährig hohen fehlzeiten wegen krankheit gestellt werden kann. und trotzdem geht der arbeitgeber ein risiko ein, wenn er beim vorliegen einer positiven (in  seinem sinne) prognose (der mitarbeiter wird auch in zukunft häufig krank sein) kündigt.

in einem kleinbetrieb oder in den ersten 6 monaten geht das.


Du solltest da schon etwas ausführlicher werden, bzw. einige Fragen beantworten.

Wie lange arbeitet die Kollegin schon im Betrieb? Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb? Handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften? War die Kollegin schon öfter arbeitsunfähig? Wenn ja wie oft und in welchem Zeitraum?

Wenn sie unberechtigt gekündigt wird, hat sie die Möglichkeit Kündigungsschutzklage einzureichen. Das muss sie aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht machen.

Ist das jetzt nur eine Vermutung, dass sie gekündigt werden soll und wenn ja, wie kommst Du darauf?

Natürlich darf sie gekündigt werden während sie krankgeschrieben ist. Einschränkungen gibt es bei Kündigungen aufgrund(!) der Krankheit. Da kommt es - grob gesagt - auf die Prognose und die Zumutbarkeit der krankheitsbedingten Fehlzeit für den Arbeitgeber an.

Klar kann sie gekündigt werden und zwar unter den üblichen Umständen, die eine Kündigung rechtskräftig machen. Die Kündigungsfrist läuft einfach erst, wenn sie nicht mehr krank geschrieben ist.. 

lenzing42  25.09.2015, 16:27

Die Kündigungsfrist läuft einfach erst, wenn sie nicht mehr krank geschrieben ist.. 

Wo hast du das her, kannst du die Quelle nennen?

Die Aussage ist m.E. falsch.

Wenn sie noch in der Probezeit ist, kann sie auch ohne Angebe von Gründen gekündigt werden.