Darf der AG Kurzarbeit kurzfristig streichen bzw. ändern?

2 Antworten

Ja darf er, Kurzarbeit ist kein Urlaub und wenn der Chef sagt du musst rein kommen, musst du rein kommen. Bekommst dafür ja auch vollen Lohn.

Kurzarbeit ist kein Urlaub

Und die gegenwärtige Krise ist kein "Freibrief" für den Arbeitgeber!

Auch innerhalb von angeordneter Kurzarbeit sind Dienstplanänderungen (abgesehen von tatsächlichen Notfällen, zu denen nicht alleine schon "Kollege erkrankt" gehört) nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers und unter Einhaltung einer Ankündigungszeit von mindestens 4 Tagen erlaubt.

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Kurzarbeit kann jederzeit unterbrochen oder abgesagt werden. Es handelt sich nicht um zugesicherte Freizeit.

Es geht hier nicht um die Beendigung der Kurzarbeit, sondern um eine Änderung des Dienstplanes!

Auch innerhalb von angeordneter Kurzarbeit sind Dienstplanänderungen (abgesehen von tatsächlichen Notfällen, zu denen nicht alleine schon "Kollege erkrankt" gehört) nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers und unter Einhaltung einer Ankündigungszeit von mindestens 4 Tagen erlaubt.

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