Darf das jobcenter mir das Kindergeld wegnehmen?
Hallo Leute,
Folgende Situation. Ich lebe mit meiner Mutter und meinen Geschwistern in einer Bedarfsgemeinschaft. Bekommen natürlich Unterstützung vom Jobcenter. Mein persönlicher Gesamtbedarf beträgt 513,05 €.
Ich habe eine Ausbildung anfangen bekomme 765,91 €, abzüglich der Freibeträge von 274,20 werden 491,71 € mir abgerechnet + meiner Waisenrente von 24,48 habe ich ein Gesamteinkommen von 516,19 €. Ich bekomme also kein Geld mehr vom Jobcenter. Mein Kindergeld wird aber trozdem meiner Mutter angerechnet. Auserdem bekomme ich kein Berlinpass mehr, heißt ich muss eine Monatskarte für 57 € kaufen statt 27,50, nur weil ich 3 Euro über der Grenze bin ..
Wäre nett wenn sich jemand der damit auskennt mir helfen könnte. Habe ich ein Recht auf mein Kindergeld und mein Berlinpass?
Vielen lieben Dank.
8 Antworten
Du bist im SGB - ll deiner Mutter und Geschwister zwar nicht zum Unterhalt verpflichtet,weil zumindest deine Mutter als arbeitsfähig gilt,dass betrifft aber nicht das Kindergeld welches deine Mutter für dich bekommt !
Wenn du mit deiner anrechenbaren Netto Vergütung + deine Waisenrente deinen Bedarf von 513,05 € decken kannst und das Kindergeld nur noch teilweise oder gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst,dann wird das Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter,weil diese die Kindergeldberechtigte ist.
Demnach bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus,sie bekommt keine Leistungen mehr für dich,die musst du nun aus deinem Einkommen selber an sie zahlen.
Das Kindergeld wird also nun als Einkommen deiner Mutter betrachtet und auf die übrige BG - angerechnet,deine Mutter kann es also nicht mehr für deine Bedürfnisse verwenden,weil du deinen Bedarf nach dem SGB - ll eben aus deinem eigenen anrechenbaren Einkommen decken kannst.
Deine Aufwendungen wegen der Ausbildung musst du vorrangig aus deinen 100 € Grundfreibetrag bestreiten,erst wenn deine tatsächlichen Aufwendungen nachweisbar höher lägen könntest du den übersteigenden Betrag separat beim Jobcenter geltend machen.
Danke dir für deinen Stern !
Rufe mal bei der Familienkasse an, die sind für das Kindergeld zuständig.
es darf nicht sondern muß das Kindergeld "verrechnen". Beides sind Sozialleistungen, eines von Arge , eines von Kindergeldkasse ( Agentur für Arbeit ).
Ihr als Bedarfsgemeinschaft habt nur zu einem Anspruch sprich Regelsatz H4
Das Kindergeld steht den Eltern zu, deshalb wird es auch bei deiner Mutter angerechnet. Kindergeld ist der Beitrag des Steuerzahlers zum Unterhalt der Kinder. D.h. es geht an die Eltern und nicht an die Kinder.
Las dich aus der Bedarfsgemeinschaft rausstreichen und das Kindergeld und die Halbweisenrente auf dein Konto überweisen.
Dann kann von dir nur noch der Wohnteil angerechnet werden(Anteilig Miete und Fixkosten) dieses Geld müsstest du dann deiner Mutter Monatlich geben.