Darf das Jobcenter Leistungen aus der Unfallversicherung anrechnen?

4 Antworten

Auf die Grundsicherung (AlG 2) werden ALLE Geldeingänge angerechnet, weil diese ja dazu führen, dass die "Bedürftigkeit" ausgesetzt oder zumindest verringert wird.

Nach SGB II, § 11a (2) darf es eigentlich nicht angerechnet werden. Aber wie es bei einer für diesen Fall abgeschlossenen Versicherung ist, weiß ich nicht. Du brauchst das Geld doch sicher für deine Rehabilitation, insofern wäre es zweckbestimmt und nicht anzurechnen.

Lass dich am besten bei einem Fachanwalt beraten (beantrage Beratungskostenhilfe, dann musst du nur 10.- € zahlen).

Hallo und JA, das darf das JobCenter. Aber nur bei Bezug von AlG II, bei Alg ! nicht.

Nein, darf es nicht.

Denn es ist kein Einkommen, sondern ein Schadensausgleich.