Darf das Jobcenter eine kopie vom Arbeitsvertrag verlangen?
Hi Ich habe eine Frage und brauch eure Hilfe..
Ich habe Arbeit aufgenommen und bin noch im Bezug von ALG2 ich gab eine Veränderungsmitteilung persönlich im JC ab. Das Jobcenter sagt, wir brauchen den Arbeitsvertrag, ich übergab den Vertrag, das JC machte eine Kopie davon.
Obwohl der Vertrag gar nicht relevant ist zur Leistungsberechnung, der Lohn wäre ja Monatlich auf den Lohnschein ersichtlich.
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Ich hatte das nun mein Arbeitgeber erzählt, der ist nun überhaupt nicht Glücklich darüber, dass das JC davon eine Kopie gemacht hat mir ist das nun äusserst unangenehm.
Ich bin nun sehr verärgert das ich mich dazu verleiten ließ dem JC den Vertrag so leichtgläubig zu überlassen.
Kann ich den Arbeitsvertrag in Kopie vom Jobcenter zurückforden bzw. entziehen?
Was sagt der Datenschutz dazu, was hab ich für möglichkeiten?
5 Antworten
Natürlich dürfen die das. Ist sogar deren Pflicht zu kontrollieren, dass du wirklich etwas machst.
das stimmt leider mit dem alles- immer- kontrollieren wollen durch das jobcenter.
Aber das ist nicht nur beim Jobcenter so. Eigentlich bei jeder Deutschen Behörde... ;)
Ich versteh die Antwort nicht, daher nicht Hilfreich
Der Datenschutz erlaubt das. Natürlich kannst du die Kopie zurückfordern - dann machen die halt vorher eine Kopie von der Kopie.
Die Reaktion deines Arbeitgebers würde mir an deiner Stelle viel mehr zu denken geben...
"Die Reaktion deines Arbeitgebers würde mir an deiner Stelle viel mehr zu denken geben..." - interessanter Punkt - drängt sich der Gedanke auf, in dem Vertrag könnte etwas stehen, was nicht wirklich rechtens ist...
derr Datenschutz erlaubt das.... Quelle bitte?
Zeig mir die Stelle im Gesetz, die das verbietet...
Das Original hättest du für dich behalten sollen.. das war wirklich nicht klug. Aber ja, kannst du zurück fordern und ja, du musst den einreichen.. weil du dann ja auch kein Anrecht mehr auf Leistungen (oder reduzierte) hast.. für den Monat wo du anfängst zu arbeiten.
Natürlich hat das JC vom Original eine Kopie gemacht, steht auch so im Text.
Ok, dann hab ich das falsch gelesen .. aber .. Grundding bleibt gleich.. sie haben ein Recht das anzufordern.
Nö . Der Arbeitsvertrag ist nicht relevant zur Leistungsberechnung.
"für den Monat wo du anfängst zu arbeiten." - für den Monat wo das erste mal Geld fließt. Wenn man seinen Chef dazu überreden kann, dass die erste Kohle nicht am 31. sondern er am 1. drauf ist, bekommt man ein Monat länger - laut eines Jobcentermitarbeiters... :D
Das ist korrekt ..
Nur als Ergänzung: die Frage hat mit "Datenschutz" nichts zu tun.
Alle persönlichen Daten von dir hat das JC sowieso schon (auch ohne die Kopie) und vom Arbeitgeber enthaltenen Daten (Adresse, ggf Name) sind ohnehin öffentlich.
Das Gehalt ist auch nicht unbedingt als vertraulich anzusehen, dein Einkommen wird an Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt, etc offen gelegt.
Man braucht ggf auch ein ausdrückliches Einverständnis vom Arbeitgeber ob der Arbeitsvertrag vorgelegt werden darf...
Also ganz so einfach wie sie das vielleicht haben möchten ist es nicht
Warum? Ein Arbeitsvertrag ist kein Geheimdokument.
das jc darf eine kopie zur akte nehmen und du bist verpflichtet an allen angaben mitzuwirken.
deine mitwirkungspflicht ergibt sich aus §§ 60-66 SGB X.
Der Chef muss keine Sorgen haben es ist doch alles ok.
Quelle bitte. Wo steht geschrieben dass Das JC eine Kopie vom Arbeitsvertrag in die Akte nehmen darf?
Ich wiederhole mich gern nochmal, der Arbeitsvertrag ist nicht relevant zur Leistungsberechnung.
Warum? Ich kann ja auch geerbt haben und dann braucht keiner zu kontrollieren, ob ich wirklich was mach. ;)
Und selbst wenn, was würde das für einen Sinn ergeben, dem Jobcenter einen Job vorzugaukeln, den ich gar nicht hab... :D
Nun ja...Deutsche haben halt immer ein Interesse, alles zu kontrollieren... :D