Darf das eine Direktorin?

5 Antworten

Die Klassenzusammenstellung ist einzig und allein Recht der Schulleitung, ihr oder eure Eltern habt da kein Mitspracherecht. Wenn Klassen geteilt oder auch welchen Gründen auch immer neu zusammengemischt werden müssen, hält die Schulleitung in der Regel Rücksprache mit den bisherigen Klassenleitungen, welche Schüler man besser trennen sollte. Viele Freundschaften bleiben in einem solchen Fall zusammen.

Leider 'darf' sie das nicht nur, sie 'muss' es sogar machen, sogar im umgekehrten Fall!

Klassen sollen einigermaßen gleich groß, aber auch nicht zuu groß oder zu klein sein. Es gibt Vorgaben ab wie viel Schülern pro Jahrgang es wie viele Klassen geben muss! Im Zweifel können da schon 2-3 Schüler mehr oder weniger den Ausschlag geben.

Es wäre auch nicht sinnvoll die 'neue' Klasse mit 5-10 Schülern zu bilden, wenn ein paar neue dazu kommen, oder umgekehrt dreiklassen a 20 zu behalten, wenn man daraus zwei Klassen a 30 machen kann!

Es gibt auch keine Vorgaben WIE das gemacht wird. Allerdings wird man auch bei größter Mühe NIE allen Recht machen können UND manchmal ist das auch eine Möglichkeit besonders destruktive Kombinationen aufzulösen.

Natürlich darf die Direktorin das. Sie wird sich sicher auch etwas dabei gedacht haben.

Ihr könnt gern eure Vorschläge und Einwände vorbringen. Ein Mitspracherecht habt ihr nicht.


Lwaiuerhart 
Fragesteller
 01.09.2023, 17:01

Aber ich bin sicher das sie keine Freundschaften mit eingeplant hat wie auch wenn sie nicht mal jeden Schüler persönlich kennt

Trotzdem Danke

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Nein, da könnt ihr nichts unternehmen. Ich würde versuchen möglichst freundlich darum zu bitten, dass du mit 1-2 freundinen zusammen bleiben kannst.


Lwaiuerhart 
Fragesteller
 01.09.2023, 16:58

Ja werden wir eh versuchen, aber es geht nicht nur um uns als Freundinnen sondern um ganz viele Leute die gar kein bock darauf haben und ich bin sicher das sie nicht jeden bewilligen wird mit Freunden in einer klasse zu sein.

Aber trotzdem danke <3

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Ich glaube nicht, dass die Schülergemeinschaft da irgendein Mitspracherecht hat.


Lwaiuerhart 
Fragesteller
 01.09.2023, 17:02

Denke ich auch... wollte trotzdem Fragen ob da jemand vielleicht Erfahrung oder so was hat

Danke trotzdem

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