Geblitzt aber keine direkte Schuld?
hallo,
ich wollte generell mal eine Frage stellen und zwar gibt es Möglichkeiten Einspruch gegen ein Bußgeld zu erheben, falls man dafür nicht direkt schuld hat.
Zum Beispiel bei einer Situation auf der Autobahn. Man fährt bei einer Stelle wo es kein Tempolimit gibt. Nach einer bestimmt Zeit kommt das Tempolimit 120 man will abbremsen, allerdings kommt gerade auf der Linken Spur, auf welcher man sich auch befindet ein weiteres Fahrzeug von hinten und hält nicht den Mindestabstand ein. Somit wäre es doch gefährlich rasch die Geschwindigkeit des Fahrers zu drosseln, da er somit einen Unfall riskiert. Das Problem ist auch das neben ihm Autos sind und somit nicht die Spur wechseln kann. Dies ist mir nämlich vor ca. einem Monat passiert, als ich zwar den Blitzer gesehen habe stand auf meinem Tacho 116, jedoch habe ich trotzdem Angst das ich davor schon von dem Blitzer erwischt wurde. Wäre es dann möglich Einspruch zu erheben oder etwas andere? Bin nämlich 177 gefahren in der Zone ohne geschwidnigkeitsbegrenzung und habe ab den 120 km versucht so gut abzubremsen wie es geht ohne einen Unfall zu riskieren.
6 Antworten
Klar, du kannst Einspruch einlegen. Die Frage ist nur ob sich das lohnt. Manchmal sind da die Anwaltskosten höhere als alles andere (wenn man keine Versicherung hat)
Wir haben schon 2x Einspruch eingelegt gegen sowas und 2x Haushoch verloren vor Gericht😀
Die 120 gelten ab dem Schild und nicht erst wenn man dran vorbeigefahren ist, und da man solche schilder hunderte Meter im voraus schon sieht, hättest du genug Zeit um von 177 auf 120 abzubremsen. Es wäre eben nicht gefährlich dich und somit auch den andren auf 120 runterzubremsen. Du suchst nur nach fadenscheinigen Gründen, nicht schuld daran zu sein, schneller als erlaubt unterwegs gewesen zu sein.
Und so ist das eben.
In den Fällen in denen man die Schilder NICHT frühzeitig sieht fährt man auch nicht derart schnell ;) Es bleibt also immer ausreichend Zeit seine Geschwindigkeit anzupassen.
Hätte hätte fahrradkette. Meinst du, der hinter dir kann nicht auch bremsen?
Doch klar doch es gibt nicht umsonst einen Mindestabstand. Wenn beide Teilnehmer um die 180km/h fahren und der hintere Fahrer einen geringeren Abstand als 50 m hat, dann wird das Bremsen auch nichts mehr helfen !!
Dann bräuchte ich nie auf die freie Autobahn zu fahren, wenn ich Angst hätte das mir jemand hinten reinfährt
Ja dann mach es halt nicht sry das ich mir nun mal darüber Gedanken mache ob ich verletzt werde oder nicht, wenn es dir so egal ist!
Du bist verpflichtet am Schild deine Geschwindigkeit angepasst zu haben, relativ egal was hinter dir Passiert.
Also auch wenn dann mir nen Fahrzeug hinten reinfährt.
In der Theorie Ja. Aber ich würde empfehlen an die Heckscheibe (am besten auch Vorne) eine Dashcam zu machen dann würdest du vor Gericht trotzdem recht bekommen.
Ok ja so ist es dann immer nicht leicht auch wenn ich nicht meinen Beifahrer als Zeuge angeben würde?
Ich glaube das es sich trotz des Zeugen nur Lohnt wenn du einen Rechtsschutzversicherung hast. Die Chance auf einen Sieg ist halt sehr gering. Sonst sind die Verhandlungskosten höher als das Bußgeld
Habe eine Rechtsschutzversicherung beim ADAC
Der von hinten kommt muss ja auch bremsen. Er ist ja nicht blond. 177 ist ja nicht besonders schnell . Wird kein Argument sein .
Naja wenn gefühlt der Abstand weniger als 50m sind und beide um die 180 fahren ist das wahnsinnig gefährlich
Ich habe mit Rechtsschutzversicherung telefoniert: Es hat kaum Aussicht auf Erfolg.
Das ist mir natürlich schon bewusst. Allerdings hätte ich so abgebremst, damit ich auf 120 auch bei dem Schild gefahren wäre, dann wäre die Chance sehr hoch gewesen das das Fahrzeug hinter mir in mich gerasst wäre, da der Abstand zwischen ihm und mir sehr gering war