Copyright Besitzer Buchcover?

4 Antworten

Frag so schnell wie möglich beim Verlag nach, das Du die Cover verwenden möchtest.
Bis zur Genehmigung würde ich die Cover entfernen.
Sonst gibts Du denen eine Steilvorlage Dich genau deshalb zu verklagen.

Ich würde mir überhaupt keine Sorgen machen, wenn du ein Buch zeigst mitsamt einem Cover vorne drauf, das wiederum eventuell ein geschützes Werk der bildenden Kunst verwendet (Grafik, Gemälde, Fotografie, ein hochwertiges Design oder so).

Denn dir geht es ja nicht um das bildnerische Kunstwerk, sondern um das literarische Werk. Das erste Werk steht dabei im Hintergrund. Dazu schreibt das Urheberrechtsgesetz in § 57 Unwesentliches Beiwerk:

"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind."

Und dein "eigentlicher Gegenstand" ist ja das Sprachwerk, oder das Buch als Verkaufsobjekt bzw. als Besprechungsobjekt!

Anders sieht es aus, wenn man das bildnerische Kunstwerk auf dem Cover alleine nimmt, etwa, um damit seine Website aufzupeppen. Da sind Problem absehbar. Das geht zumindest aus Gutachten und Urteilen über Briefmarken hervor: Als Ganzens darf man sie öffentlich zeigen, aber das Bild in der Mitte alleine könnte geschützt sein.

Markenrechtlich musst du dir gar keine Sorgen machen, lies dazu mal Markengesetz § 14 und 15. Du solltest nur keine geschützten Markennamen verwenden als Titel für deine Sendung ;-). Etwa "Der Fischerverlag präsentiert: ..."

Gruß aus Berlin, Gerd

Fetterkolben 
Fragesteller
 01.05.2017, 16:45

Danke für die ausführliche Antwort! Das verwundert mich etwas, ich dachte ich dürfte das Cover nicht einfach abbilden. Aber wie sieht es mit englischsprachigen Büchern aus? In den USA sind die Gesetze dazu vllt wieder anders? Die meisten Bücher, die ich zusammenfasse, kommen nicht aus Deutschland.

GerdausBerlin  02.05.2017, 02:00
@Fetterkolben

Wer wen wann und wo privatrechtlich belagen kann, steht in https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_loci_delicti.

Ein Amerikaner kann dich jedenfalls in D. nur nach deutschem Recht verklagen. Am besten tut er das an deinem Wohnort.

Wenn du aber in die USA fliegst und gegen dich liegt ein Urteil vor (oder zumindest eine Klage), kann das auch am Flughafen vollstreckt werden - zumindest nach dem Checkout ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Fetterkolben 
Fragesteller
 01.05.2017, 17:12

Damit du weißt wie das letztendlich aussieht, hier mal ein Link zu einem meiner Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=44rQd6NZ_tA

Das soll keine Werbung sein. Ich bin nur im Moment so paranoid, etwas falsch zu machen, dass es mich regelrecht lähmt und ich nicht mehr vernünftig arbeiten kann.

Ich habe nämlich vor, wirklich viele Videos herauszubringen. Aber mehr Videos = mehr Potential, dass jemand etwas beanstandet (nicht nur im Bezug auf Copyright). Und Youtube ist strikt was sowas angeht. Ab der erstesn Copyright Verletzung verliert man wichtige Features auf seinem Kanal für einige Monate. Bei der dritten wird der Channel unwiderruflich gelöscht. Un wenn ich mir vorstelle, irgendwann 200 Videos zu haben, zu denen 200 Autoren und 200 Verläge irgendwas beanstanden können, trübt das meine Arbeitsmoral ungemein ein und ich weiß nicht genau, wie ich mich da absichern soll.

GerdausBerlin  02.05.2017, 02:08
@Fetterkolben

Das Problem ist nicht, das Cover öffentlich zugänglich zu machen, sondern wesentliche Inhalte eines geschützten Werkes seinem Publikum darzubieten, ohne dafür eine

UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html)

von den Rechte-Inhabern erhalten zu haben!

Denn an einem fremden Text-Werk ist nicht nur die schöpferische Formulierung geschützt, sondern auch die schöpferische Aufbereitung des Materials und bereits die schöpferische Auswahl des Materials, siehe UrhG §§ 2 und 4.

Du darfst zwar den Inhalt knapp wiedergeben im Zuge einer Rezension, und dann auch wenige ausgewählte wörtliche Zitate (s. UrhG § 51). Aber du darfst nicht das Buch verfilmen. Und auch nicht vertonen und bebildern und es so öffentlich zugänglich machen!

Denn dann drohen Klagen und Abmahnungen wegen UrhG

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 97a Abmahnung

Gruß aus Berlin, Gerd

Du verletzt natürlich kein Copyright ... weil es das in D nicht gibt. Aber Du könntest Ärger bekommen mit Verwertungsrechten, Markenrechten, Urheberrechten ...

Ansprechpartner ist immer der Verlag, denn er hat die in dem Fall relevanten Rechte am Cover. Am besten per E-Mail anfragen, dann hasts Du wenigstens etwas Schriftliches. Nicht ärgern, wenn es nicht immer eine Antwort gibt.

Ansonsten ist es durchaus strittig, ob Du überhaupt eine Genehmigung brauchst. Denn auch Bildzitate sind erlaubt. Das ist aber nur dann erlaubt, wenn es "eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt."

Die Abbildung des Cover ist bei Buchbesprechungen eine Grauzone. Denn eigentlich besprichst Du das Buch, also den Inhalt, nicht das Cover. Hier kann man einen Trick anwenden und zudem mit einem Satz auf das Cover eingehen. ;-)

Ach ja, es versteht sich von selbst, dass das Foto vom Buch/Cover selsbt gemacht ist. Irgendeines aus dem Netz geht natürlich nicht.

Fetterkolben 
Fragesteller
 30.04.2017, 16:57

Oh, ich hab die Buchcover einfach aus google gezogen. Ich wusste es damals nicht besser. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, das irgendwie zu regeln?

Brauche ich dann die Erlaubnis von Verlag und demjenigen, der das Bild gemacht hat?

Die Bilder sind idR. aus Shops wie Amazon.

tinalisatina  01.05.2017, 08:59
@Fetterkolben

Böse Sache. Bilder sofort wegmachen. Das kann extrem teuer werden. Wie gesagt, Bildzitat ist unter Umständen wie oben beschrieben erlaubt. Aber Bilderklau nicht. Hier bräuchtest Du die Erlaubnis des Urhebers, also des Fotografen.

GerdausBerlin  07.05.2017, 17:34

"Ach ja, es versteht sich von selbst, dass das Foto vom Buch/Cover selsbt gemacht ist. Irgendeines aus dem Netz geht natürlich nicht."

Anderer Ansicht war ein hohes Gericht im sog. Merian-Urteil: https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof\_-\_Bibelreproduktion

Neuerdings geht es aber auch andersherum, so in Mannheim: https://www.basicthinking.de/blog/2016/06/27/wikipedia-foto-mannheimer-museum/
Gruß aus Berlin, Gerd

tinalisatina  07.05.2017, 18:35
@GerdausBerlin

Na, so neu (und überraschend war das mit dem Reiss-Engelhorn-Museum auch wieder nicht.

Und bei der Meriangeschichte wurden dem Kläger keine Rechte an den Originalfotos zugestanden, was auch einigermaßen verständlich ist. Deshalb würde ich die Gefahr, ein Foto aus einem Amazon-Shop zu nehmen, nie eingehen. Kann einfach nur teuer werden.

In der Regel der Verlag.