Chef behält Trinkgeld, Polizei rufen?
Hallo zusammen,
gestern war ich bei meiner ehemaligen Arbeit um meine Unterlagen abzuholen.
Da ich in einem Restaurant gearbeitet habe wollte ich auch mein restliches Trinkgeld abhole, da es dort immer in einem Topf geschmissen und dann aufgeteilt wurde.
Nun wollte mein Ex-Chef das Geld nicht rausrücken, da ich laut ihm nicht mehr gearbeitet habe, was nicht stimmt, da ich erst ab Anfang April nicht mehr dort gearbeitet habe, ich das Trinkgeld vom Märt aber noch nicht bekommen habe und nach einer kleinen Auseinandersetzung habe ich gesagt dass ich die Tage nochmal wieder komme um das zu holen.
Jetzt stellt sich mir die ob ich auch einfach die Polizei hätte rufen könne, da es sich in dem Falle ja eigentlich um Diebstahl handelt
danke für eure Hilfe
8 Antworten
Diebstahl ist es rechtlich sicher nicht, also ist auch die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zuständig (Strafrecht)
Ob dir für welchen Zeitraum ein Anteil aus dem Trinkgeldtopf zusteht, dass hängt davon ab, wie das im Betrieb üblicherweise geregelt ist, vielleicht gibts ja einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung, vielleicht steht was im Arbeitsvertrag.
Wahrscheinlich hat der Betrieb auch mehr Mitarbeiter als Dich und den Chef, er hat das also nicht selber behalten sondern nur anders vertreilt, z.B. an die, die an den entsprechenden Tagen tatsächlich gearbeitet haben. Wäre ja auch gerechter nach meiner Empfindung. Aber egal, wenn du Ansprüche geltend machen willst, musst du einen Anwalt nehmen und das vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Der Arbeitgeber hat keine irgendwie geartete Verfügungsgewalt über Trinkgelder.
Ne also für den April will ich ja auch kein Trinkgeld mehr, aber das vom Märt habe ich noch nicht bekommen, das hätte ich einfach gerne , immerhin habe ich da gearbeitet
Sehe hier noch keinen Straftatbestand berührt sondern eine arbeitsrechtliche Streitigkeit.
Trinkgeld ist eine durch den Gast freiwillig an den Bedienenden gezahlte Leistung über das durch den Arbeitgeber geschuldete Entgelt hinaus.
Da diese Leistung freiwillig zwischen Gast und Kellner erfolgt, hat der Arbeitgeber absolut keine Verfügungsgewalt über das Trinkgeld. Wenn die Mitarbeiter unter sich ausmachen, dass die Trinkgelder gesammelt und gleich aufgeteilt werden (bescheuert) ist das okay, aber der Chef kann das nicht anordnen.
Da kann dir Polizei nicht helfen. Das ist Fall für Arbeitsgerichts.
Ferner handelt es nicht um Diebstahl.
Dieses Geld kannst Du auf dem Zivilweg einklagen - die Polizei hat mit Deiner Forderung nichts zu tun.
Zuverlässige Antwort gibts vom Anwalt oder --unentgeltlich-- vom Arbeitsgericht.