Chat verlauf zeigen ist doch laut § 202Verletzung des Briefgeheimnisses?

3 Antworten

Das Briefgeheimnis ist durch das Grundgesetz geregelt.

Artikel 10 Grundgesetz:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Das Grundgesetz regelt aber nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Alles zwischen den Bürgern wird durch das BGB geregelt.

clemensw  24.08.2016, 12:18

Fast richtig, im letzten Satz leider das falsche Gesetz. StGB 202 regelt auch Konflikte zwischen Bürgern.

Trotzdem wegen korrektem rechtstheoretischen Ansatz ein Like.

Hasenmann81  24.08.2016, 12:33
@clemensw

Hinzu kommt, dass Grundrechte auch mittelbar zwischen Bürgern Geltung erlangen können.

PissedOfGengar  24.08.2016, 13:00
@Hasenmann81

Die Regelungen des Grundgesetzes gelten auf keinen Fall für Bürger untereinander. Niemand kann gegenüber einer anderen Privatperson Rechte aus dem Grundgesetz geltend machen.

Das Grundgesetz bindet lediglich alle staatliche Gewalt.

PissedOfGengar  24.08.2016, 13:25
@clemensw

Auch nur fast richtig :P

Das Strafgesetzbuch regelt keine Konflikte zwischen Bürgern. Das Strafgesetzbuch regelt nur Vorgehensweisen zwischen dem Staat und dem Bürger. Nämlich welche Handlungen der Staat unter Strafe stellt, und wie hoch diese bestraft werden.

Ein Geschädigter kann nicht über das Strafgesetzbuch Ansprüche gegenüber eines Dritten geltend machen. Das geht nur über das BGB. So z.B. der Schadensersatz.

Wer einen Strafantrag stellt, stellt einen Antrag nach öffentlichem Recht.

Die Unterscheidung von öffentlichem Recht (Über-/Unterordnungsverhältnis) und privatem Recht (Gleichstellungsverhältnis) ist einfach und kompliziert zugleich.

Einfach daher, da einzelne Gesetze direkt einem von beidem zugeordnet werden können.

BGB - Regelt alles zwischen Bürgern (nat. Personen) untereinander, daher Privatrecht

Davon etwas abzugrenzen sind Gesetze wie das Handelsgesetz, welches Regeln für juristische Personen enthält. Dieses Gesetz und ein paar weitere fallen unter das Sonderprivatrecht.

Alles andere ist öffentliches Recht, und lässt sich nicht auf privatrechtliche Sachverhalte anwenden, und umgekehrt.

Beispiel:

Viele Reichsbürger können und wollen beide Rechte nicht unterscheiden, und lehnen z.B. Bußgeldbescheide ab, da diese angeblich nicht nach § 126 BGB uterschrieben ist.

Bei einem Bescheid durch eine Behörde, ist das BGB aber in keinster Weise anwendbar.

Für solche Fälle greift § 37 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nach dem Unterschriften in automatisiert erstellten Bescheiden fehlen dürfen.

Kompliziert daher, da im Einzelfall der Staat auch als natürliche Person auftreten kann. Der Staat kann ja zum Beispeil auch Kaufvertrage abschließen, und muss sich dann auf dem Gebiet des BGB bewegen, so zum Beispiel bei Rüstungsaufträgen, o.ä.

Das Strafgesetzbuch, regelt nicht zwischen den Bürgern untereinander, sondern nur zwischen Staat und Bürger (Über-/Unterordnung).

Jetzt lies mal bitte StGB 202 GENAU durch:

"(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet ..."

Und dann erklär mir mal,

- in wie fern ein Chat-Protokoll ein Brief oder Schriftstück ist

- in wie fern ein Chat-Protokoll in irgendeiner Art und Weise "verschlossen" ist und

- in wie fern der Empfänger (!) "unbefugt" ist, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Kurz: Nicht anwendbar.

DerTod1000 
Fragesteller
 24.08.2016, 12:22

sie zeigt es anderen und sagt gerüchte über mich das ist die sache kann sowas etwa nicht straf bar sein

clemensw  24.08.2016, 12:28
@DerTod1000

Verleumdung oder Üble Nachrede (StGB 187 / 188).

Bei privaten Streitigkeiten erfolgt aber idR Einstellung mangels öffentlichem Interesse und Verweis auf den privaten Klageweg.

Den Rest erzählt dir dann dein Anwalt.

TreudoofeTomate  24.08.2016, 13:58
@DerTod1000

Doch, möglicherweise. Aber es ist kein Verstoß gegen das Briefgeheimnis.

Nein, ist es nicht. Sie war die Empfängerin deiner Zeilen, sie kann damit nach ihrem Belieben verfahren.

Das Briefgeheimnis kann nur durch Dritte verletzt werden.