Cem Özdemir ernst?

10 Antworten

Ich glaube nicht, dass das Fake ist.

Ich finde es gut, dass er auch mal sagt, was Tatsache ist.

Natürlich kann man sagen, dass das keine angemessene Wortwahl ist, aber ich kann ihn menschlich verstehen.

sumi79  23.06.2020, 10:45

Was genau ist denn die "Tatsache"?

0
sumi79  23.06.2020, 10:51
@LimoZitrone4K

Warum soll er das und warum ist das eine Tatsache?

Kennst du den Artikel 5. des deutschen Grundgesetzes?

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 10:52
@sumi79

Es gehört sich nicht, jemanden in so einer Weise zu unterbrechen.

Außerdem ist das Wort "Tatsache" nicht ganz zutreffend.

Ich kenne das Grundgesetz, ja.

3
sumi79  23.06.2020, 10:57
@LimoZitrone4K

Es gehört sich genauso wenig jemanden derart persönlich anzugreifen. Es geht auch anders, was Tatsache und in dem Fall zutreffend ist.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 10:58
@sumi79

Es geht auch anders, ja.

Das war auch nicht der netteste Ton, aber von persönlichen Angriffen kann hier keine Rede sein.

Hier wurde ja nicht die Person angegriffen, sondern das Verhalten.

3
sumi79  23.06.2020, 11:03
@LimoZitrone4K

Hier wurde die Persönlichkeit des Menschen und folglich auch seine Person damit angegriffen.

Oder würdest du dich als Person nicht angegriffen fühlen, wenn ich "halt die Fresse" zu dir sagen würde?

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 11:05
@sumi79

Wenn ich in einer bundesweiten Ausnahmesituation einen Politiker bei einem Kamerateam unterbreche, dann muss ich damit rechnen, dass er auch etwas grob wird.

Aber wie gesagt, es wurde nicht die Person (Bsp: Geh weg du Penner) angegriffen, sondern nur das sittenwidrige Verhalten des Störers benannt.

PS: Wenn ich jemanden störe und der das zu mir sagen würde, kann ich mich doch später auch nicht in die Opferrolle stelleN?

3
sumi79  23.06.2020, 11:08
@LimoZitrone4K

"Etwas grob" entspricht nicht dem persönlichen Angriff. Ausserdem ist mir neu, dass wir eine Ausnahmesituation haben, die das Grundgesetz derart ausser Kraft setzt.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 11:10
@sumi79
  1. Ausnahmesituation im Sinne, dass auch Politiker Menschen sind und dort angespannt sein können.
  2. Wie gesagt: Es wurde nie die Person an sich angegriffen, sondern sein Verhalten. Wie oft denn noch?
  3. Das Grundgesetz wurde auch nicht außer Kraft gesetzt? Ich weiß nicht, was du mit diesem "Argument" willst....
3
sumi79  23.06.2020, 11:14
@LimoZitrone4K
  1. Was ihnen jedoch kein Recht zuspricht das Grundgesetz zu brechen. Her Özdemir hatte die Möglichkeit sich bei dem Mann öffentlich zu entschuldigen. Stattdessen kam ein zynischer Kommentar.
  2. Nochmal: Mit "halten Sie die Fresse/Maul" wurde die Persönlichkeit des Mannes und somit seine Person angegriffen. Was beleidigend ist, ist eine Beleidigung!
  3. Art. 1 GG und Art. 5 GG
0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 11:18
@sumi79

Das Grundgesetz wurde nie gebrochen. Weder die Menschenwürde wurde verletzt noch die Meinungsfreiheit.

Ich denke übrigens nicht, dass das eine Beleidigung war.

3
sumi79  23.06.2020, 11:47
@LimoZitrone4K

"Halten Sie bitte die Fresse/Maul" ist eine direkte Aufforderung den Mund zu halten und die persönliche Meinung nicht zu äußern.

Verstoß gegen Art. 5 GG

Die Verwendung von Wörtern wie "Fresse/Maul" in Bezug auf eine Person zeigt offen die Absicht diese Person dabei zu beleidigen. Eine jegliche Beleidigung verletzt die Würde des Menschen, welche gem. Art. 1 GG unantastbar ist.

Das Grundgesetz wurde also sehr wohl von Cem Özdemir mißachtet bzw. wurde dagegen verstoßen.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 11:55
@sumi79

Leider missinterpretierst du diesen Artikel.

Die Meinungsfreiheit heißt nur, dass man vom Staat für seine Meinung nicht bestraft werden kann(, solange es keine Straftat darstellt).

Ich habe bezüglich der Menschenwürde und der "Beleidigung" eine andere Rechtsauffassung.

Der letzte Punkt ist auch vollkommener Quark. Also darf NIEMAND mehr irgendwo um Ruhe bitten? Z. B. darf dann in der Schule auch kein Lehrer den Schüler aus dem Zimmer werfen oder sagen, dass sie den Unterricht nicht stören sollen?

Wäre deiner Meinung ja Verstoß gegen das GG 🤦‍♂️

3
sumi79  23.06.2020, 13:19
@LimoZitrone4K
Die Meinungsfreiheit heißt nur, dass man vom Staat für seine Meinung nicht bestraft werden kann(, solange es keine Straftat darstellt).

Nicht nur. Es heißt auch, dass der Staat dafür sorgen muss, dass dieses Recht auch durchgesetzt bzw. in Anspruch genommen werden kann.

Ich habe bezüglich der Menschenwürde und der "Beleidigung" eine andere Rechtsauffassung.

Kannst du gerne haben. Ich berufe mich im Vergleich zu dir nicht auf persönliche Interpretation, sondern auf reale Geschehnisse und geltende Rechtsprechung.

https://www.soester-anzeiger.de/lokales/werl/pkw-fahrer-beleidigt-radlerin-muss-zahlen-1470208.html

https://www.anwalt.org/beleidigung/

Der letzte Punkt ist auch vollkommener Quark. Also darf NIEMAND mehr irgendwo um Ruhe bitten?

Eine Anweisung des Lehrers in der Klasse während des Unterrichts leise zu sein ist kein Verbot der freien Meinungsäußerung, sondern eine legitime Vorgehensweise im gesetzlichen Rahmen der Schulordnung und der Schulpflicht.

Art. 5 GG

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die Meinungsäußerung auf offener Straße ist dagegen etwas völlig anderes. Du vergleichst also Äpfel mit Birnen.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 13:35
@sumi79

Der Bürger konnte doch seine Meinung sagen? Oder wie soll der Staat das Recht sonst durchsetzen? Soll der Staat jedem Bürger in Fernsehen eine Minute geben, um seine Meinung zu sagen?

Außerdem ist jedes Urteil einzeln zu bewerten. In jedem Prozess sind die spezielle Situation und die Umstände zu bewerten.

3
sumi79  23.06.2020, 13:59
@LimoZitrone4K

Konnte er, wurde aber dafür vom Herr Özdemir vor laufender Kamera persönlich beleidigt und mithilfe seiner zynischen Äußerung auf Twitter auch noch öffentlich diffamiert. Und das von einem ehemaligen Kadidaten für Bundestagswahl 2017.

Ich hoffe der Mann erstattet eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Herr Özdemir l. Dann könnte Herr Özdemir ganz schnell zum Verbrecher erklärt werden.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 14:09
@sumi79
  1. Beleidigung ist kein Verbrechen.
  2. Soll er Strafanzeige stellen. Dann werden wir ja sehen, wie das Gericht/die Gerichte entscheiden.
2
sumi79  23.06.2020, 14:14
@LimoZitrone4K
  1. Im StGB ist die Beleidigung in § 185 gesetzlich verankert. In der Gesetzesnorm heißt es: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Es gibt bereits gerichtliche Rechtsprechungen wegen sowas. Da braucht man nichts "sehen wie Gerichte entscheiden". Du solltest die Links, die ivh veröffentliche auch lesen, denn sie sollen meine Behauptungen belegen.

https://www.soester-anzeiger.de/lokales/werl/pkw-fahrer-beleidigt-radlerin-muss-zahlen-1470208.html

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 14:15
@sumi79

Außerdem ist jedes Urteil einzeln zu bewerten. In jedem Prozess sind die spezielle Situation und die Umstände zu bewerten.

3
sumi79  23.06.2020, 14:27
@LimoZitrone4K

Was du nicht sagst?

Auszug aus dem verlinkten Gerichtsfall:

... Es kam fast zu einem Zusammenstoß. Darüber erregte sich der Angeklagte und warf der Frau ein falsches Fahrverhalten vor. Bei dem entstandenen Wortwechsel mit ihr gebrauchte er die Worte : „Halt die Fresse.“ Das wiederum empfand die Frau als Beleidigung und stellte deshalb einen Strafantrag gegen den Angeklagten.  

Und jetzt ersetzen wir die Akteure und passen den Text entsprechend an...

Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. Darüber erregte sich der Angeklagte und verlangte von dem Passanten seine Äußerungen zu unterlassen. Bei dem entstandenen Wortwechsel mit ihm gebrauchte er die Worte : „Halt die Fresse.“ Das wiederum empfand der Passant als Beleidigung und stellte deshalb einen Strafantrag gegen den Angeklagten.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 14:29
@sumi79

Das hat ein Amtsgericht entschieden.

Und wie du weißt, ist ein Amtsgericht das unterste Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht.

Das heißt, ein anderes Amtsgericht oder Landgericht kann anderer Meinung sein.

Außerdem sind Richter unabhängig und können eine andere Rechtsauffassung haben als andere Richter.

2
sumi79  23.06.2020, 14:45
@LimoZitrone4K
Das hat ein Amtsgericht entschieden.
Und wie du weißt, ist ein Amtsgericht das unterste Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht.

Das jedenfalls mehr Gewicht hat als deine bloße Behauptung. Ist immerhin ein Gericht.

Du kannst mir aber gern die Rechtsprechung eines höheren Gerichtes präsentieren, welches fas Urteil des Amtsgerichtes widerruft.

Das heißt, ein anderes Amtsgericht oder Landgericht kann anderer Meinung sein.

Präzedenzfall ist dir doch sicher ein Begriff, oder?

Aber bitte:

https://m.focus.de/panorama/welt/berliner-staatsanwaltschaft-halt-die-fresse-zu-polizist-gesagt-clan-chef-issa-remmo-muss-750-strafe-zahlen_id_11357189.html

Und auch Richter müssen im Anbetracht des geltendes Gesetzes ihre Urteile fällen.

0
LimoZitrone4K  23.06.2020, 14:50
@sumi79
Präzedenzfall ist dir doch sicher ein Begriff, oder?

Ja, und?

Das jedenfalls mehr Gewicht hat als deine bloße Behauptung. Ist immerhin ein Gericht.

Ich habe auch nie behauptet, dass das zu hundert Prozent legitim ist, was er gesagt hat.

Ich vermute das halt bloß.

Und ich habe auch nie behauptet, dass es wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Es kann gut sein, dass in solch einem Verfahren Özdemir verurteilt wird - es kommt halt auf den Richter an.

Und auch Richter müssen im Anbetracht des geltendes Gesetzes ihre Urteile fällen.

Machen sie auch. Es muss halt abgewogen werden zwischen der Meinungsfreiheit Özdemirs und der Beleidigung nach StGB.

2
sumi79  23.06.2020, 15:16
@LimoZitrone4K
Ja, und?

Was heist hier "ja, und"?

Meinst du die Richter urteilen nach ihrem Bauchgefühl und Gesetzbücher sind nur zur Unterhaltung da?

Ich vermute das halt bloß.

Eine schöne Umschreibung des Satzes: "Ich weiß es nicht".

Und ich belegte das.

Es muss halt abgewogen werden zwischen der Meinungsfreiheit Özdemirs und der Beleidigung nach StGB.

Machst du Witze?

Was hat "Halte die Fresse" Mit Meinungsfreiheit zu tun? Es ist mehr als offensichtlich eine direkte Beleidigung.

0

Das sind die Grünen. Die haben halt einen etwas lockeren Ton (haben sie auch schon in den 90ern bewiesen).

Nice 😂

Aber die Grünen sind ja immer für einen Lacher gut. Allen voran Claudia Roth.

https://youtu.be/vbPH5PRVcmI

https://youtu.be/m8f-cWLx6SI

https://youtu.be/J78MSbnCPqk

SKR700  23.06.2020, 00:35

Da wird es wohl einen internen Wettbewerb geben, mit dem Ziel maximaler Inkompetenz. Annalena hat mit den Kobolden stark aufgeholt. 🤣🤣🤣🤣

0

Die Grünen sind für mich zwar unwählbar und lächerlich, aber die Reaktion find ich jetzt nicht so schlimm. Sowas haben andere Politiker auch schon gemacht meine ich.

Fake nein würde sagen da ist was dran.